Details

Schah Sedi, Cordula / Schah Sedi, Michael
Personenschäden
Deutscher Anwaltverlag
978-3-8240-1770-6
4. Aufl. 2025 / ca. 820 S.
Handbuch
Termin: Oktober 2025
Kurzbeschreibung
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- DAV. Anwaltspraxis Wissen. ZAP Premium digital. online
- DAV. Anwaltspraxis Wissen. ZAP Plus print + digital. online
Reihe: AnwaltsPraxis
Der Personenschaden gilt als einer der kompliziertesten Bereiche im gesamten Schadensrecht. Er erfordert Kenntnisse auf vielen Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Versicherungsrecht.
Die Autoren behandeln alle Ansprüche bei Verletzung und Tötung eines Menschen:
- Schmerzensgeld (unter Anwendung des Modells der „taggenauen Schmerzensgeldbemessung"),
- Haushaltsführungsschaden (wie ist der Ausfall von Haushaltsführenden in Privathaushalten zu berechnen?),
- Erwerbsschaden (mit welcher gesundheitlichen Verschlechterung und reduzierter Leistungsfähigkeit muss zukünftig gerechnet werden?) und
- vermehrte Bedürfnisse (welche in der Zukunft liegenden persönlichen Erfordernisse müssen berücksichtigt werden?).
Weiterhin wird auf Personenschadensmanagement, Kapitalisierung von Schadensersatzrenten, Kürzung von Verteilungsverfahren und Abfindungsvergleich bei außergerichtlicher Regulierung eingegangen sowie unfallmedizinische Grundkenntnisse vermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Regulierung. Hierbei geben die Autoren zahlreiche Praktikertipps aus ihrer langjährigen Regulierungserfahrung - anhand von Beispielen und Musterschreiben werden die möglichen Ansprüche eines Geschädigten umfänglich und dennoch praxisnah dargestellt.
Mit der 4. Auflage des bisherigen Werkes „Personenschäden“ in der Reihe Das verkehrsrechtliche Mandat wird das Werk in der Reihe AnwaltsPraxis fortgesetzt, da der Fokus nun nicht mehr auf dem Verkehrsrecht liegt, sondern alle relevanten Rechtsgebiete einbezogen werden.
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