Details

Kniffka, Rolf / Koeble, Wolfgang / Jurgeleit, Andreas / Sacher, Dagmar (Hrsg.)
Kompendium des Baurechts
Privates Baurecht und Bauprozess
C.H. Beck
978-3-406-76986-3
6. Aufl. 2024 / ca. 2000 S.
Handbuch

Termin: Juli 2024

219,00 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: C.H. Beck Baurecht

Das Handbuch bringt bewährt die wichtigsten und aktuellsten Themen des privaten Baurechts und des Bauprozesses auf den Punkt. Ein konsequent an typischen Beispielen orientierter Aufbau, verbunden mit direkt umsetzbaren Hinweisen für die Praxis, ermöglicht den schnellen Zugriff auf die entscheidenden Themen und garantiert für die gängigen baurechtlichen Probleme eine an der aktuellen Rechtsprechung orientierte Lösung. Die kompakte Darstellung beruht auf der jahrelangen Erfahrung der in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen renommierten Autoren.

Inhalt
- Neuerungen rund um die am 1.1.2021 in Kraft getreten HOAI 2021, die somit für alle ab diesem Zeitpunkt begründeten Vertragsverhältnisse gilt.
- Darstellung der Rechtslage zum Thema Mindest- und Höchstsätze nach der HOAI 13, die seit dem EuGH-Urteil v. 4.7.2019 besteht, welche für Vertragsverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2021 begründet wurden.
- Außergerichtliche Streitbeilegung und schiedsgerichtliches Verfahren
- Vorprozessuale Aufklärung und Beweissicherung
- Allg. Geschäftsbedingungen im Bauvertrag
- Abnahme der Bauleistung
- Werklohnanspruch des Auftragnehmers
- Haftung des Unternehmers
- Ansprüche wegen Leistungsstörungen
- Abwicklung des gekündigten Bauvertrages
- Anspruchssicherung bei Bausachen
- Formen des Bauens und Vertragsarten
- Einstweilige Verfügung in Bausachen
- Gerichtliche Zuständigkeit in Bausachen
- Die Feststellungsklage
- Die Freistellungsklage
- Streitverkündung
- Besonderheiten des Berufungsrechts in Bausachen
- Praktische Hinweise für Richter

Die 6. Auflage verarbeitet die vollständige Neugestaltung des Architekten- und Ingenieurrechts durch die HOAI 2021 mit dem Vorrang der Honorarvereinbarung. Sie beinhaltet ferner die Reformbemühungen zum Bauträgerrecht im Hinblick auf eine Absicherung des Erwerbs im Insolvenzfall des Bauträgers sowie bezüglich einer Erleichterung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei Wohnungseigentum.