Details
Rodi, Michael (Hrsg.)
Handbuch Klimaschutzrecht
C.H. Beck
978-3-406-76789-0
1. Aufl. 2022 / 897 S.
Handbuch
Kurzbeschreibung
Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2019 als erste Regierung weltweit in einem Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Das Gesetz ist am 18.12.2019 in Kraft getreten. Die 15 Paragraphen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielen darauf ab, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.
Das Werk gibt einen Gesamtüberblick über dieses neu etablierte Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts und ist als Handbuch für Wissenschaft und Praxis konzipiert. Es soll auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmaterie Antworten anbieten und auch rechtspolitische Lösungswege aufzeigen.
Das Klimaschutzrecht wird mit dem vorliegenden Handbuch umfassend dargestellt:
Im Abschnitt zu den Grundlagen des Klimaschutzrechts werden alle relevanten wissenschaftlichen Vorfragen (wie u.a. Begriff und Charakteristika, ethische Grundfragen, völker- und europarechtliche Grundlagen, internationale Klimafinanzierung, Kompetenzverteilung Bund/Länder, Materielle Vorgaben der Verfassung für die Klimapolitik, Rolle von Gerichten, Instrumente des Klimaschutzrechts im Rechts- und Politikvergleich, Rechtsfragen der Klimakompensationen) behandelt. Im Anschluss werden die Klimaschutzgesetze von Bund und Ländern als gleichsam "Grundgesetze" des Klimaschutzrechts erörtert. Der Abschnitt Carbon Pricing befasst sich mit den zentralen spezifischen ökonomischen Instrumenten des Klimaschutzrechts, dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie den Energiesteuern. Mit dem Abschnitt Digitalisierung wird das wohl dynamischste und das gesamte Recht der Energiewende durchziehende und dieses zunehmend charakterisierende Phänomen behandelt. Nunmehr folgen vier Abschnitte, die sich mit sektorenspezifischem Klimaschutzrecht befassen, und zwar in den Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Wärme und Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie. Der abschließende Abschnitt behandelt Fragen der Sektorenintegration.