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Rohrmoser, Raphael
Die Auswirkungen des neuen BDSG und der DSGVO auf das Verbraucherschutzniveau bei der Datenerhebung und dem Scoringverfahren der SCHUFA
Kovac, J.
978-3-339-10676-6
1. Aufl. 2020 / 354 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit. Band: 29

Viele Unternehmen gehen bei ihren alltäglichen Geschäften in Vorleistung oder tragen ein finanzielles Ausfallrisiko. Deshalb wird vor dem Abschluss beispielsweise von Kredit-, Telekommunikations- und Mietverträgen sowie vielerlei anderen Vertragsarten eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eingeholt. Hierzu bedienen sich Unternehmen der Dienstleistungen sogenannter Auskunfteien. Zu diesen gehört auch die SCHUFA Holding AG - die für Verbraucher wohl relevanteste Auskunftei. Vielen Verbrauchern ist dabei nicht klar, welche Daten durch die SCHUFA überhaupt verarbeitet werden dürfen und tatsächlich bzw. auf welche Art und Weise berücksichtigt werden. Ebenso besteht häufig Unklarheit darüber, welchen Nutzen die Einschätzung der Kreditwürdigkeit und insbesondere das „SCHUFA-Verfahren“ für die Betroffenen selbst haben kann.

Seit der Datenschutznovelle 2009/2010 regelten Spezialnormen das Auskunfteienwesen. Diese speziellen Regelungen wurden im Mai 2018 durch die primär geltende europäische Datenschutzgrundverordnung und durch nachrangige Regelungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz ersetzt. Die Einmeldung und Verarbeitung von Positiv- sowie Negativmerkmalen und die Berechnung von Scorewerten als Ausdruck der Kreditwürdigkeit müssen nunmehr hinsichtlich der neuen Rechtsgrundlagen überprüft werden. Dabei wird in dieser Studie vor allem betrachtet, wann eine Verarbeitung verschiedener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung rechtmäßig ist und wie sich die Vorgaben des neuen § 31 BDSG, welcher sich am bisherigen status quo der §§ 28 ff. BDSG a.F. orientiert, bei der Datenverarbeitung durch die SCHUFA auswirken. Die Veränderungen der Rechtslage bezüglich der Datenerhebung sowie der Scorewertberechnung werden primär aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes beurteilt. Letztlich wird auf die gesetzlichen Löschungsansprüche, sowie den dazugehörigen Verhaltenskodex für das Auskunfteienwesen eingegangen.