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Drygala, Tim / Wächter, Gerhard H. (Hrsg.)
Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen
Beiträge der 4. Leipziger Konferenz 'Mergers & Acquisitions' am 28. und 29.9.2018 in Leipzig
C.H. Beck
978-3-406-73915-6
1. Aufl. 2020 / 289 S.
Tagungsbericht

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Kurzbeschreibung

Zusätzlich zu Ansprüchen aufgrund der Garantiekataloge in M&A-Verträgen erheben Unternehmenskäufer häufig Ansprüche aus der gesetzlichen Verschuldenshaftung (culpa in contrahendo, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 826 BGB). Diese erweitert nämlich die Verkäuferhaftung auf Aussagen, die außerhalb der Vertragsurkunde oder sogar nur mündlich, stillschweigend oder durch pflichtwidriges Verschweigen getroffen wurden. In solchen Fällen kommt je nach den Umständen eine persönliche Erweiterung dadurch zum Tragen, dass die Rechtsprechung zu § 166 BGB das Wissen anderer Personen, vor allem von Managern und Organen des Zielunternehmens oder von Beratern, zurechnet und der Verkäufer nach § 278 BGB für Erklärungen oder für das Schweigen solcher Personen haften kann. Da die Haftung wegen § 276 Abs. 3 BGB bei Vorsatz des Verkäufers nicht abbedungen, betragsmäßig oder auf sonstige Weise beschränkt werden kann und die Haftungsvoraussetzungen in allen genannten Dimensionen unscharf sind, ist der "Drohbereich" der Verschuldenshaftung in der post-M&A-Phase sehr groß. Daher spielen Ansprüche im Sinne des Konferenzthemas in Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten post M&A eine große Rolle. Auch auf der Rechtsfolgenseite - beim Schadensersatz - bestehen große Ungewissheiten. Für Berater alle Beteiligten ist es essentiell, diese Probleme und ihre möglichen Lösungen zu kennen.

Der Band dokumentiert für die Veröffentlichung überarbeitete Referate renommierter Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für die 4. Leipziger Konferenz im September 2018.

Wer sich in Wissenschaft oder Praxis mit Venture Capital und/oder Unternehmenstransaktionen befasst, gewinnt hier wertvolle Argumentationshilfen und findet Antworten auf bislang ungeklärte Fragen.