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Luthe, Ernst-Wilhelm / Palsherm, Ingo
Fürsorgerecht
Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende. Anwendung der Vorschriften SGB XII und SGB II
Erich Schmidt
978-3-503-13628-5
3. Aufl. 2013 / 434 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

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Die Agenda 2010 - gewissermaßen die „Mutter“ des neuen Fürsorgerechts - feiert ihren 10. Geburtstag. SGB II und SGB XII sind seit etwas mehr als acht Jahren in Kraft. Leistete die erste Auflage dieses Buches noch „Pionierarbeit“ zu den neuen Gesetzen, widmet sich diese dritte Auflage der systematischen Aufbereitung sowie der Diskussion etablierter Grundlagen. Denn in der Zwischenzeit hat sich in Teilbereichen eine gefestigte sozialgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet und SGB II sowie SGB XII sind durch mehr als 40 Gesetze teils marginal, teils gravierend geändert worden.

Prof. Dr. Luthe und Prof. Dr. Palsherm erläutern Ihnen praxisgerecht und fundiert das gesamte Fürsorgerecht: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und die Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das Werk bietet Ihnen durch Checklisten, Übersichten und klar strukturierte Hinweise zur Fallbearbeitung die Möglichkeit zur schnellen, zielgerichteten Einarbeitung in die vielschichtigen Zusammenhänge:

- Im Rahmen des SGB II werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen in der Fassung behandelt, die sie nach der umfangreichen Novellierung des SGB III erhalten haben. Zudem werden die Anspruchsberechtigung und die Zuordnung zum Leistungssystem des SGB II in Abgrenzung von anderen Leistungen thematisiert.

- Im Bereich des SGB XII werden neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insbesondere auch die besonderen Leistungen (z.B. Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) detailliert behandelt.

- In einem gesonderten Kapitel werden die wesentlichen Strukturen der Finanzierung privater Leistungserbringer - das Leistungserbringungsrecht - vorgestellt.

Aufgrund dessen gelingt es den Autoren, die entscheidenden Impulse für den täglichen Gesetzesvollzug geben zu können.