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Isensee, Josef / Kirchhof, Paul (Hrsg.)
Handbuch des Staatsrechts. Band III: Demokratie - Bundesorgane
C.F. Müller
978-3-8114-3302-1
3. Aufl. 2005 / 900 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

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Seit Begründung des HANDBUCHS DES STAATSRECHTS sind gravierende politische Veränderungen eingetreten, die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht eine Neubewertung und völlig neu konzipierte und erweiterte dritte Auflage erforderlich machten. In diesem Zusammenhang konnten die Herausgeber zahlreiche Staatsrechtslehrer als neue Autoren gewinnen. Die Edition ist wieder auf zehn Bände angelegt und gibt den neuesten Stand der Diskussion wieder.

Band III:
Der dritte Band widmet sich in seinem ersten Hauptteil der Demokratie des Grundgesetzes. Er geht von der Freiheit des Bürgers aus. Diese entfaltet sich in mehreren Dimensionen: als Selbstbestimmung in geschützter Privatheit, als Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, als Mitwirkung an Wahlen und Abstimmungen, als Legitimationsgrundlage des Staates. Behandelt wird die freiheitliche Demokratie in ihren Wirkungsweisen und Institutionen. Im Zentrum steht der Parlamentarismus in seinen Strukturen, seinen Organen, seiner stetigen Erneuerung durch Wahlen, aber auch seinen Gefährdungen durch Entparlamentarisierung staatlicher Entscheidungen und durch Entformalisierung staatlichen Handelns.

Die demokratischen Institutionen verändern sich. Das Parlament verliert Kompetenzen und büßt praktische Bedeutung ein. Innerhalb der EU gehen nationale Legislativfunktionen auf inter- und supranationale Organisationen über. Innerhalb des deutschen Bundesstaates verlagern sie sich von den Ländern auf den Bund. Die damit einhergehenden aktuellen Fragen wurden in der dritten Auflage berücksichtigt.

In seinem zweiten Hauptteil widmet sich der Band einem weiteren wichtigen Komplex des Grundgesetzes, nämlich den Staatsorganen des Bundes, in denen die Demokratie zu institutioneller Gestalt und Handlungsfähigkeit findet. Behandelt werden Zuständigkeiten und Verfahren der Organe vom Bundestag bis zum Bundesverfassungsgericht, ihre Konstitution und ihre Stellung im gewaltenteiligen Staatsgefüge.