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Schanbacher, Dietmar
Die Tripertita des Sextus Aelius
Gedanken zu ihrer Wiederherstellung
Duncker & Humblot
978-3-428-19590-9
1. Aufl. 2025 / 121 S.
Monographie/Dissertation
Kurzbeschreibung
Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte. Band: 231
Die Tripertita des Sextus Aelius, ein Kommentar zu den Zwölftafeln, entstanden um das Jahr 198 v.Chr., bedeuten einen Wendepunkt in der Geschichte des römischen Rechts. Nach Aussage des Hochklassikers Pomponius enthielt die Schrift gleichsam ›die Wiege des Rechts‹ (›cunabula iuris‹). Die spärlichen Texte, die man heute als Fragmente den Tripertita zuzuordnen pflegt, rechtfertigen diese Einschätzung bei weitem nicht. Als am eigentümlichsten erscheint Teil 2 der Tripertita, ›interpretatio‹. In diesem Abschnitt expliziert Sextus Aelius die sich zuvor noch innerhalb der Worte bewegende, implizite ›interpretatio‹ der alten Juristen. In gewisser Kenntnis der Lehre seines Zeitgenossen Diogenes von Babylon von der ›äußeren Rede‹ (›lógos prophorikós‹) und der ›inneren Rede‹ (›lógos endiáthetos‹) verfolgt er den Weg der alten Juristen von der ›äußeren Rede‹ des Zwölftafelgesetzes zu dessen ›innerer Rede‹, um selbst sodann den umgekehrten Weg einzuschlagen, von der ›inneren Rede‹ des Gesetzes, welcher sich die alten Juristen genähert hatten, zur ›äußeren Rede‹ der ›interpretatio‹. Diesem Hin-und Hergang entspricht der doppelte Sinn seiner ›interpretatio‹. So erscheint Sextus Aelius als früher, wenn nicht erster Vertreter einer Phänomenologie der Interpretation.