Details

Jensen, Sarah
Patientenautonomie, ihre Verankerung im Behandlungsvertragsrecht und die Bedeutung der elektronischen Patientenakte
Kovac, J.
978-3-339-14516-1
1. Aufl. 2025 / ca. 656 S.
Monographie/Dissertation

Termin: August 2025

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Kurzbeschreibung

Reihe: Medizinrecht in Forschung und Praxis. Band: 80

Die Patientenautonomie nimmt im Rahmen der modernen Arzt-Patienten-Beziehung einen hohen Stellenwert ein. Sie wird nicht nur auf verfassungsrechtlicher Ebene in vielfältiger Form geschützt, sondern ist auch Gegenstand verschiedener Ethikkonzepte.

Das Behandlungsvertragsrecht dient dem Schutz der Patientenautonomie und zielt darauf ab, die Transparenz der Patientenrechte zu erhöhen. Außerdem soll es Behandelnde und Patienten auf Augenhöhe bringen, die Durchsetzung von Patientenrechten erleichtern und die Gesundheitsversorgung verbessern.

In der Praxis zeigt sich, dass diese Ziele nicht allein durch §§ 630a ff. BGB verwirklicht werden können. Zum einen bestehen auch nach der Kodifikation der Patientenrechte bedeutsame Hürden für die Patientenautonomie. Zum anderen sind durch das Regelungswerk neue Hindernisse entstanden, die die Verwirklichung der Patientenautonomie erschweren.

Die elektronische Patientenakte weist das Potenzial auf, diejenigen Herausforderungen, die durch das Behandlungsvertragsrecht nicht oder nur unzureichend gelöst werden, zu bewältigen.

Das Potenzial der elektronischen Patientenakte lässt sich aber nur dann ausschöpfen, wenn sowohl Patienten als auch Ärzte von ihrem Mehrwert überzeugt sind.

Die gesetzliche Konzeption der elektronischen Patientenakte verringert aufgrund verschiedener Problemstellungen die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ärzte von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte überzeugen lassen.

So besteht beispielsweise die Gefahr, dass Ärzte einen Befunderhebungsfehler begehen, wenn sie trotz Anhaltspunkten im Anamnesegespräch relevante Patientendaten aus der elektronischen Patientenakte nicht zur Kenntnis nehmen. Die gegenseitige indirekte ärztliche Kontrolle kann zudem defensivmedizinisches Verhalten fördern.

Für Patienten spielen angesichts des hohen Missbrauchspotenzials, das mit der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten einhergeht, Datenschutz und Datensicherheit eine entscheidende Rolle. Die einschlägigen Normen des SGB V sind in dieser Hinsicht verbesserungswürdig. Insbesondere die Tatsache, dass Personen, die über kein geeignetes technisches Endgerät verfügen, feingranulare Zugriffsberechtigungen nur mithilfe eines Vertreters erteilen können, ist datenschutzrechtlich problematisch. Zudem werden dadurch große Teile der Gesellschaft von einer eigenständigen digitalen Gesundheitsvorsorge ausgeschlossen.

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