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Stille, Karl
Der Umgang mit Ergänzungsbilanzen bei der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
Kovac, J.
978-3-339-14544-4
1. Aufl. 2025 / 270 S.
Monographie/Dissertation

Termin: August 2025

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Kurzbeschreibung

Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis. Band: 186

Die Einführung des Optionsmodells nach § 1a KStG ist das Ergebnis der beinahe seit einem Jahrhundert aufflammenden Debatte um eine rechtsformneutrale Besteuerung.

Das Optionsmodell ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter Wahrung ihrer zivilrechtlichen Rechtsform zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln. Mit dem Mechanismus des „fiktiven“ Formwechsels, welcher diesem Übergang zugrunde liegt, eröffnet der Gesetzgeber den sachlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Normen des Umwandlungssteuergesetzes. Obwohl dieses Regelungsregime bekannt ist, eröffnen sich aufgrund der erstmalig möglichen Diskrepanz zwischen gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Rechtsform bei Optionsausübung bisher ungeklärte Fragestellungen.

Die Arbeit ordnet das Optionsmodell in den Dualismus der deutschen Unternehmensbesteuerung ein und misst es an dem gesetzgeberischen Ziel, die „Voraussetzungen einer echten rechtsformneutralen Besteuerung“ zu schaffen. Sie widmet sich einem für die Praxis zentralen, jedoch bisher vernachlässigten Aspekt dieses Modells: dem Umgang mit Ergänzungsbilanzen.

Sie stellt die finanzielle Bedeutung der bilanziellen Behandlung dieser Korrekturposten als bereits aufgedeckte stille Reserven dar und analysiert verschiedene Ansätze des Umgangs. Dabei verbindet sie die dogmatische Analyse mit praxisnahen Lösungsansätzen - etwa zu Themen wie der „Vergesellschaftung“ von Abschreibungspotential, den Implikationen für das steuerliche Einlagekonto, potentiellen Verwerfungen zwischen den Gesellschaftern anlässlich notwendiger Ausgleichsvereinbarungen und der Rückoption. Sie arbeitet heraus, dass der falsche Umgang mit Ergänzungsbilanzen einen „Deal-Breaker“ darstellen kann und gibt konkrete Handlungsvorschläge für die Praxis an die Hand.

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