Details

Pingel, Gregor
Strukturbetriebsvereinbarungen
Betriebsratsstrukturen durch betriebsautonome Zuordnungsvereinbarungen: Gestaltungen, Hindernisse und Reform
Duncker & Humblot
978-3-428-19482-7
1. Aufl. 2025 / 269 S.
Monographie/Dissertation
Kurzbeschreibung
Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht. Band: 30
Die gesetzliche Betriebsratsstruktur gibt die Organisation der Betriebsverfassung vor. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpft dabei an eine starre und zentral-hierarchische Organisationsstruktur an. Arbeitgeber und Betriebsrat können u.a. aufgrund komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen, divergierender Interessen verschiedener Belegschaftsgruppen oder des möglichen Erreichens von Schwellenwerten ein Interesse daran haben, die gesetzliche Betriebsstruktur (§§ 1, 4 BetrVG) anzupassen. Um die Passform der gesetzlichen Betriebsstruktur zu verändern, erlaubt das BetrVG gewillkürte Betriebsstrukturen vor allem durch Tarifvertrag (»Strukturtarifvertrag«), Betriebsvereinbarung (»Strukturbetriebsvereinbarung«) und vereinzelt durch Urabstimmung der Belegschaft (§ 3 BetrVG) sowie die Verselbständigung von Betriebsteilen (§ 4 Abs. 1 BetrVG). Die Betriebsparteien können einvernehmlich die Betriebsstruktur nur durch Strukturbetriebsvereinbarungen nach § 3 Abs. 2 BetrVG mit normativer Wirkung anpassen. Dieser betriebsautonomen Gestaltungsmöglichkeit der Betriebsratsstruktur, ihrer Defizite und möglichen Reformen geht die Arbeit nach. Dabei erörtert sie auch weitere betriebsautonome Gestaltungsmöglichkeiten.