Details

Jud, Magali
Das unveräußerliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F
Duncker & Humblot
978-3-428-19024-9
1. Aufl. 2024 / 583 S.
Monographie/Dissertation

Termin: Mai 2024

109,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht. Band: 1532

Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklärt diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unveräußerlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im Innehalten der Anteile an der Gesellschaft erschöpft. Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen, für die »Gesellschaft privaten Rechts« und für das Eigentum des Bundes an dieser. Das Eigentum nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n.F. wird u.a. nach Rechtsnatur, Begriff, Inhalt und in Wechselwirkung mit den folgenden Sätzen des Art. 90 Abs. 2 GG n.F. konkretisiert.