Details

Hussing, Marcus
DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention
Ecomed
978-3-609-69231-9
3. Aufl. 2024 / 106 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

DGUV 1: Kurz, praktisch und gut!

Hinter dem sperrigen Begriff „DGUV Vorschrift 1“ verbirgt sich die zentrale Basisvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Unfallprävention in allen deutschen Betrieben, Schulen und Arbeitsstätten. Sie ist ebenso rechtsverbindlich wie die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Daher sollten Arbeitsschutz-Praktiker nicht nur sicher Bescheid wissen, was in diesen Grundsätzen der Prävention drinsteht. Sondern sie auch konkret umsetzen.

Dieser griffige Kurzkommentar geht mit Ihnen die sieben Kapitel und 34 Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 systematisch durch. Jedes Kapitel hat eine eigene Farbe, so dass Sie sich schnell und leicht zurechtfinden.

Hier ein kurzer Abriss der ersten fünf Paragraphen, damit Sie eine Idee haben, worum es geht:

- Kapitel 1 hat nur einen Paragraphen, § 1, die Allgemeinen Vorschriften: Für wen gilt die DGUV Vorschrift 1? Wer muss sich daran halten? Nur „normale“ Betriebe, Schulen und Institutionen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Oder auch Soloselbständige und Beschäftigte von Fremdfirmen?
- §2: Welche Grundpflichten hat der Unternehmer? Woran kann und muss er sich orientieren? Wer trägt die Kosten?
- § 3 legt den rechtlichen Grundstein für Gefährdungsbeurteilungen. Der Kommentar erläutert Ihnen die Grundprinzipien.
- §4: Hier geht es um das Einmaleins der Unterweisungen: wie, wer, wann, wie oft, worüber …
- §5: Vergabe von Aufträgen: Wer trägt wann die Verantwortung: Auftraggeber oder Auftragnehmer?

Insgesamt lassen sich die drei Hauptkapitel der DGUV Vorschrift 1 und des Buches so umreißen:
- Kapitel 2 umfasst die §§ 2 bis 14 - da dreht sich alles um die Unternehmerpflichten.
- Darauf folgt Kapitel 3 mit den §§ 15 bis 18, in denen es um die Pflichten des Versicherten geht: Sich an die Regeln und Vorgaben halten, Mängel beseitigen, Zutrittsverbote einhalten usw.
- Das Kernkapitel ist Kapitel 4 - die §§ 19-31 skizzieren die grundlegende Organisation des Arbeitsschutzes. Nur ein paar Stichworte, damit Sie eine Vorstellung haben, was hier grundsätzlich fixiert wird: die Bestellung und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten. Erste Hilfe, Ersthelfer, Betriebssanitäter. Unter anderem stehen hier auch die Kriterien, wie viele Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer es sein müssen. Weiter geht es mit den Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Unfallmeldungen, PSA …

Der Vollständigkeit halber: Es gibt drei weitere Kurzkapitel bzw. Paragraphen, die Formales regeln: Ordnungswidrigkeiten, ältere Unfallverhütungsvorschriften, Inkrafttreten.
Und zwei Anlagen (u.a. zur Ersten Hilfe) und ein Glossar mit den Schlüsselbegriffen.

Kurz und gut: Jeder und jede, der/die mit Arbeitsschutzfragen zu tun hat, sollte diesen praktischen Kurzkommentar kennen und zum Jederzeit-Nachschlagen parat haben.