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Blum, Peter / Häusler, Bernd / Meyer, Hubert (Hrsg.)
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. NKomVG
Kommentar
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1845-7
6. Aufl. 2022 / 1018 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Der Kommentar erläutert das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuverlässig, anschaulich und praxisnah.

Die 6. Auflage der Kommentierung zum NKomVG setzt sich nicht nur mit der seit der 5. Auflage ergangenen Rechtsprechung und wichtigen neuen Literaturstimmen auseinander, sondern geht vor allem auch auf die seither verkündeten Änderungsgesetze ein: Umfangreiche Änderungen an insgesamt 34 Vorschriften des Gesetzes nahm das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.10.2021 vor. Von Änderungen betroffen waren insbesondere die Regelungen über die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten, zur Verkündung von Rechtsvorschriften und zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die Regelungen des § 54 NKomVG zum Behinderungsverbot und zur Freistellung von Abgeordneten von Arbeitsverpflichtungen, über das Sitzzuteilungsverfahren für die Ausschüsse (Rückkehr zum Verfahren nach d’Hondt), die Rechtsstellung des Hauptverwaltungsbeamten und das Recht der Ortschaften, Stadtbezirke und Samtgemeinden. Die nachfolgenden Änderungsgesetze vom 7.12.2021 und 23.3.2022 enthielten neben „Nachjustierungen“ und Erweiterungen des § 182 NKomVG (insbesondere die Berücksichtigung einer relevanten örtlichen Gefahrenlage durch § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG) Änderungen der §§ 64 und 111 NKomVG, die in der Praxis von einiger Bedeutung sein werden: Den niedersächsischen Kommunen ist durch § 64 Abs. 3 bis 9 NKomVG die Möglichkeit eröffnet worden, durch die Hauptsatzung auch jenseits der Fälle des § 182 Abs. 1 NKomVG die Teilnahme der Abgeordneten an den Sitzungen der Vertretung per Videokonferenztechnik unter Beibehaltung sämtlicher mitgliedschaftlichen Rechte zuzulassen. Diese neuartige und nicht unumstrittene Abweichung vom Prinzip, dass Sitzungen kommunaler Gremien Präsenzsitzungen zu sein haben, soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Kommunen mehr Handlungsspielräume verschaffen, um insbesondere die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern. Für die Haushaltswirtschaft der Kommunen von erheblicher Bedeutung ist auch die Ergänzung des § 111 Abs. 6 NKomVG. Mit ihr wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen aufzunehmen, ohne zwingend auf die vor-herige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein.