Details

Streckenbach, Philipp
Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO
Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.
Duncker & Humblot
978-3-428-18316-6
1. Aufl. 2021 / 210 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Steuerrecht. Band: 167

Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen Gemeinwohlbindung unterliegen, die der staatlichen Bindung an das Gemeinwohl entspricht. Daraus folgt, dass gemeinnützige Einrichtungen ähnlich wie staatliche Organe an Grundrechte gebunden sind und nicht ohne ausreichende Rechtfertigung anhand des Geschlechts oder anhand eines anderen personenbezogenen Merkmals differenzieren dürfen.