Details

Rosendahl, Danilo
Verwaltungsvollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz
Kovac, J.
978-3-339-12408-1
1. Aufl. 2021 / 236 S.
Monographie/Dissertation

88,80 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Verwaltungsrecht. Band: 73

In der juristischen Diskussion keimen seit langem Zweifel, ob die Freiheitsrechte des Einzelnen hinreichend gerichtlich gewahrt werden. Vor allem mit Blick auf die mitunter lange Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren hat der vorläufige Rechtsschutz erhebliche Bedeutung. Der Autor befasst sich mit den Besonderheiten der beiden Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 Abs. 1 VwGO und untersucht, ob die beiden Verfahren mit Blick auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen gleichwertig sind. Daran anschließend befasst sich der Autor schwerpunktmäßig mit der Frage, ob das Verwaltungsvollstreckungsrecht unter hinreichender Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den beiden Verfahren angewendet wird. Denn im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsrechts ergeben sich auf allen Verfahrensstufen Rechtsfragen, die den vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen tangieren. U.a. seit Jahrzehnten debattierte Rechtsfragen, wie zum Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Grundverfügung und den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen, zum Rechtscharakter der Vollstreckungsmaßnahmen und zur Abgrenzung zwischen der Zwangsmittelanwendung nach dem Vollstreckungsrecht einerseits und der unmittelbaren Anwendung nach dem Polizei- und Ordnungsrecht andererseits werden zwar mit mal mehr oder weniger überzeugenden Argumenten einer Lösung zugeführt. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich hierzu jedoch zahlreiche Ansichten und Argumentationsstränge herausgebildet, die für den rechtsschutzsuchenden Bürger eine schier unübersichtliche Rechtslage schaffen. Dies rührt unter anderem daher, dass die verschiedenen Bundesländer eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Regelungen geschaffen haben. Die Vielzahl der verschiedenen Rechtsansichten führt letztlich dazu, dass die Bestimmung der statthaften Rechtsbehelfe im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes erheblich erschwert und unter Umständen von Zufälligkeiten abhängig ist, je nachdem in welchem Bundesland und auf Grundlage welcher Regelungen die (Vollstreckungs-)Maßnahmen durchgeführt werden.