Details

Burhoff, Detlef (Hrsg.)
Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung
ZAP
978-3-7508-0017-5
10. Aufl. 2021 / 1352 S.
Handbuch

119,00 €

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Kurzbeschreibung

Der Titel "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" ist im Paket mit dem Titel "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" erhältlich. Bei Interesse bitte bestellen unter der ISBN 978-3-7508-0019-9.

Des Weiteren ist der Titel erhältlich im Paket: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren + Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung + Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe + Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge. Bei Interesse bitte bestellen unter 978-3-7508-0020-5.


In der strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt es oft zu überraschenden Wendungen. Wenn Sie als Verteidiger für Ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen wollen, müssen Sie nicht nur vorbereitet sein, sondern im Fall der der Fälle schnell reagieren können. Dabei hilft Ihnen das praktische „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", das Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen ermöglicht. Mit dem Handbuch sind Sie als Verteidiger in der Hauptverhandlung auf ALLES vorbereitet - zum Wohle Ihres Mandanten

Mit diesem Buch die Hauptverhandlung optimal gestalten!

Als Verteidiger ist es Ihre Aufgabe, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung für Ihren Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Oft kommt es darauf an, schnell und vor allem richtig auf Hinweise des Gerichts oder Anträge der Staatsanwaltschaft reagieren zu können. Dabei hilft Ihnen die 10., überarbeitete Auflage des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung". Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Staatsanwalts" über „Entbindung von der Schweigepflicht", „Nebenkläger als Zeuge" und „Unmittelbarkeitsgrundsatz" bis hin zu „Zeugnisverweigerungsrecht". Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet:

1. Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die eine schnelle Orientierung brauchen.

2. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.

3. Praxis-Rat: Ideal für alle, die zusätzlich eine konkrete Empfehlung benötigen.

Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Verteidiger/Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist.

Das ist sachlich neu in der 10. Auflage

Für die neue Auflage wurden alle Stichwörter auf Basis von rund 500 neuen Entscheidungen und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich.

Die GroKo hatte sich unter dem Stichwort: „Pakt für den Rechtsstaat" die Modernisierung der StPO sowie die Beschleunigung des Strafverfahrens auf die Fahnen geschrieben.

Dies mündete in das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019, die die StPO an vielen Stellen geändert und daher auch im Buch an vielen Stellen zu Änderungen geführt haben. Zu erwähnen ist dann noch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren" v. 9.12.2019, das die die sog. Kinderrechte-Richtlinie EU/2016/800 umgesetzt hat. Und zuletzt hat auch das gerade erst in Kraft getretene „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a." v. 25.6.2021 einige Änderungen gebracht, die auch in dieses Handbuch aufgenommen werden mussten, so z.B. die Definition des Begriffs des „Verletzten".

Das ist personell neu in der 10. Auflage
Bislang hat Detlef Burhoff das Werk allein betreut. Er hat ab dieser Auflage nun den Bearbeiterkreis erweitert. Erfahrene Autoren sind eingestiegen: ein Richter, eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte, die weiterhin für Qualität und Aktualität des Werkes stehen! Alles sind ausgewiesene Experten im Strafprozessrecht