Details

Förderer, Marco
Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs
Zugleich eine Analyse von § 241a BGB.
Duncker & Humblot
978-3-428-18072-1
1. Aufl. 2021 / 226 S.
Monographie/Dissertation

79,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht. Band: 522

Der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das BGB eingefügte § 361 Abs. 1 normiert einen umfassenden Anspruchsausschluss für alle Ansprüche, die gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs entstehen und keinen Niederschlag im eigens geregelten Widerrufsfolgenrecht finden. Bei der Untersuchung, welche Ansprüche überhaupt als infolge des Widerrufs eingestuft werden können, stellt sich heraus, dass durch den umfassenden Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers entstehen können, wenn dieser die empfangene Ware beschädigt und eine Wertersatzpflicht gegenüber dem Unternehmer mangels ordnungsgemäßer Belehrung ausscheidet. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Autor unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der Missbrauchsmöglichkeiten und stellt fest, dass bei Beschädigungen der Ware, die in Schädigungsabsicht oder nach Erklärung des Widerrufs mit Vorsatz erfolgen, Schadensersatzansprüche erhalten bleiben.Durch den umfassenden Anspruchsausschluss des § 361 Abs. 1 BGB sieht sich der Verbraucher bei Beschädigungen der Ware im Falle des Widerrufs keiner Wertersatzpflicht ausgesetzt, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Autor erarbeitet unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der auftretenden Missbrauchsmöglichkeiten, während gleichzeitig das unionsrechtliche Verbot von Rechtsmissbrauch in seiner Wirkungsweise näher untersucht wird.