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Egle, Philip
Die »ex tunc«-Nichtigkeit von Dauerschuldverhältnissen nach § 142 Abs. 1 BGB
Eine dogmatische Diskussion der Rechtsfolge des § 142 Abs. 1 BGB anhand der exemplarischen Untersuchung angefochtener Dauerschuldverhältnisse.
Duncker & Humblot
978-3-428-18005-9
1. Aufl. 2020 / 351 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht. Band: 510

Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung selbst begründet dabei keine Beschränkung der ex tunc-Nichtigkeit für Dauerschuldverhältnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhältnissen dar.

Die methodisch und dogmatisch geführte Untersuchung beweist die allgemeine Vereinbarkeit der Rechtsfolge des § 142 Abs. 1 BGB mit durchgeführten Arbeitsverträgen sowie Dauerschuldverhältnissen im Allgemeinen. Gleichermaßen begründet der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB im Gesellschaftsrecht, da bei der Anfechtung von in Vollzug gesetzten Personengesellschaftsverträgen rechtstechnisch nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter entstehen.

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