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Heuchemer, Anna Sophie
Folgenbeseitigung im Äußerungsrecht
Betroffenenschutz bei überholter rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung
Kovac, J.
978-3-339-11558-4
1. Aufl. 2020 / 280 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Persönlichkeitsrecht. Band: 17

Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen einerseits und den Medienfreiheiten der Presse andererseits untersucht das Buch unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Informationsgesellschaft, wie effektiv die presserechtlichen Instrumentarien der Folgenbeseitigung in Fällen überholter rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung ausgestaltet sind. Die Verfasserin erörtert, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen dem von einer überholten rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung Betroffenen nach der derzeitigen Rechtslage Folgenbeseitigungsansprüche zustehen und inwieweit der existierende Schutz den Bedürfnissen der Rechtswirklichkeit gerecht wird oder gegebenenfalls verstärkt werden muss.

Zu Beginn widmet sich die Verfasserin hierzu der Verdachtsberichterstattung. Da eine vorangegangene rechtmäßige Verdachtsberichterstattung Ausgangspunkt der vorzunehmenden Untersuchung ist, werden zunächst die von der Rechtsprechung im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung entwickelten Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung überzeugend beleuchtet.

Es folgt eine präzise Darstellung der existierenden presserechtlichen Instrumentarien zur Folgenbeseitigung.

Anschließend wird dem kritischen Ergebnis einer umfassenden Auswertung von Rechtsprechung und Literatur zur Folgenbeseitigung bei überholter rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung folgend ein konkreter Vorschlag für die Anerkennung eines Anspruchs auf „Folgenberichterstattung“ unterbreitet. Die Verfasserin erörtert umfassend, wie ein solcher Anspruch als Weiterentwicklung des bestehenden presserechtlichen Instrumentariums der Folgenbeseitigung einem effektiveren Betroffenenschutz dient, ohne die Medien zu stark zu belasten. Dabei werden Voraussetzungen, Ausgestaltung und praktische Umsetzung des vorgeschlagenen Anspruchs auf „Folgenberichterstattung“ im Detail beleuchtet.