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Kurzbeschreibung

Reihe: FGSV. Band: 53

Eine Änderung der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990 (RLS-90),(FGSV 334), ist erforderlich, da z.B. die den Berechnungsvorschriften zu Grunde liegenden Emissionsannahmen noch auf Untersuchungen der Fahrzeugflotten der 70er Jahre basieren. Die Fahrzeugtechnik hat sich zwischenzeitlich fortentwickelt. Zudem regelt das neue Verfahren aus den „Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten“, Ausgabe 2019 (TP KoSD-19), wie die lärmmindernden Eigenschaften von Deckschichten rechtssicher festgelegt und in der Berechnung berücksichtigt werden können.

Für die verbindliche Einführung der RLS-19 (FGSV 052) und der TP KoSD-19 (FGSV 053) für die Regelungen nach der 16. BImSchV ist eine Änderung der 16. BImSchV erforderlich. Denn die 16. BImSchV verweist auf den Berechnungsteil der RLS und künftig auch auf die TP KoSD-19. Damit werden die RLS-19 und die TP KoSD-19 Bestandteil der Verordnung und sind für die Regelungen der 16. BImSchV dann zwingend anzuwenden.

Nachdem die RLS-19 sowie die TP KoSD-19 bekannt gemacht wurden, ist das Verfahren zur Änderung der 16. BImSchV einzuleiten. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der 16. BImSchV wird eine Abstimmung mit den Ressorts, eine Länder- und Verbändeanhörung sowie eine Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 BImSchG) durchgeführt. Die Richtlinien selbst sind nicht Gegenstand des Verordnungsänderungsverfahrens. Im Anschluss an den Kabinettbeschluss findet eine Befassung des Bundestages und des Bundesrates statt. Danach wird ein Inkrafttreten der Änderungen erwartet. Erst nach Inkrafttreten der Änderungen können die RLS-19 und die TP KoSD-19 im Rahmen der Regelungen nach der 16. BImSchV gelten. Bis dahin sind ausschließlich die RLS-90 im Rahmen der Regelungen der 16. BImSchV zu verwenden.

Weitere Informationen zur 16. BImSchV, redaktioneller Stand 24. Oktober 2019:
- Bundesamt für Justiz (Zur Verordnung)
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (1. Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Bundesfernstraßen), (2. Die Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Verkehrslärm)