Details

Gebauer, Erik
Strafzumessung bei Vergewaltigung
Dogmatik und Rechtswirklichkeit, insbesondere Ausschöpfung von Strafrahmen
Kovac, J.
978-3-339-11364-1
1. Aufl. 2020 / 366 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 377

Über die Strafzumessung bei Vergewaltigungstaten wird seit jeher äußerst kontrovers diskutiert. Immer wieder sind spektakuläre Fälle, wie zuletzt die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg, in der Medienlandschaft präsent. Neben den Tatumständen stehen dabei die am Ende von den Gerichten verhängten Strafen im Fokus. Hier herrscht häufig ein gewisses Unverständnis für das Ergebnis der richterlichen Strafzumessung. Zudem wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Gerichte die vorhandenen Strafrahmen voll ausschöpfen.

Die Studie beschäftigt sich mit der Strafzumessung im Allgemeinen, insbesondere mit dem Vorgang der Strafzumessung bei Vergewaltigung in der Gerichtspraxis.

Zunächst befasst sich der Autor mit dem Delikt der Vergewaltigung im historischen und kriminologischen Kontext. Dabei wird stets die Verbindung zur Strafzumessung hergestellt. In einem interdisziplinären Exkurs wird zudem auf die Darstellung der Vergewaltigung in Kunst, Medien und der Öffentlichkeit eingegangen. Anschließend wird die Dogmatik der Strafzumessung näher dargestellt. Dies ist ein Themengebiet, welches selbst im juristischen Studium ein Schattendasein fristet. Neben den allgemeinen Grundlagen liegt der Schwerpunkt auf den relevanten Strafzumessungsmerkmalen beim Tatbestand der Vergewaltigung. Fragen der Strafrahmenverschiebung werden dabei ebenso beleuchtet wie Aspekte der Richterpsychologie.

Den Kern der Untersuchung bildet eine Urteilsanalyse von 116 Urteilen aus den Jahren 2013 und 2014. Diese bilden zwei komplette Jahrgänge an Verurteilungen wegen „Vergewaltigung“ aus ganz Baden-Württemberg. Im Vordergrund der Erhebung stehen dabei, neben den ausgesprochenen Strafen, die in den Urteilsgründen dargelegten relevanten Strafzumessungstatsachen und die Ausschöpfung der angewandten Strafrahmen. Daneben werden auch kriminologische Erkenntnisse zu Taten, Tätern und Opfer erfasst und analysiert.