Details

Strüber, Malte / Donat, Christoph von
Die Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Von der Ausnahme zur Regel?
Institut Finanzen und Steuern
978-3-89737-193-4
1. Aufl. 2019 / 77 S.
Monographie/Dissertation

15,00 €

inkl. MwSt. & zzgl. Versand

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: ifst-Schrift. Band: 531

Die Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist im Grundsatz nicht nur unumstritten, sondern ständige Praxis. Der Subsumtions-Maßstab, der hierbei - in Fortführung einer in den siebziger Jahren vom EuGH entwickelten Formel - von Kommission und Unionsgerichten angewendet wird, hat sich inzwischen allerdings weit vom primärrechtlichen Verbotstatbestand entfernt. So weit, dass in Bezug auf steuerliche Maßnahmen eigentlich nur noch eine Diskriminierungsprüfung vorgenommen wird, die auf der Feststellung einer Abweichung (Ausnahme) von der als Regel erkannten Besteuerung definiert wird. Eine konturenscharfe Abgrenzung der Gruppe der begünstigten Unternehmen oder Produktionszweige wird dabei als entbehrlich angesehen, die zulässigen Rechtfertigungsgründe werden stark eingeschränkt verstanden und Wettbewerbsverfälschung und Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels ohne weiteres unterstellt.

Auch wenn in den letzten Jahren insbesondere das EuG in verschiedenen Fällen ein engeres Verständnis insbesondere zur Selektivität vertreten hat, ist offenkundig, dass hier nicht nur Diskussions-, sondern inzwischen Handlungsbedarf besteht, um für die beteiligten Mitgliedstaaten und Unternehmen insbesondere Rechtssicherheit und für die Unionsorgane Ressourcen und vielleicht auch ein Stück Integrität zurückzugewinnen. Denn während die flächendeckende Anwendung der Ausnahmeformel auf steuerliche Maßnahmen einen erheblichen Eingriff in die fortbestehende Souveränität der Mitgliedstaaten insbesondere im Bereich der direkten Besteuerung darstellt, sind Zweifel daran angebracht, ob sie überhaupt vom Telos des Beihilfeverbots (Schutz des Wettbewerbs zugunsten des zwischenstaatlichen Handels) gedeckt bzw. zu dessen Beförderung geeignet ist.

Zweifel an der Ausnahmeformel werden inzwischen auch auf Ebene der Unionsorgane offen geäußert. Letztlich dürfte es aber an den Mitgliedstaaten selbst sein, in ihrer jeweiligen nationalen Verantwortung für ein rechtssicheres Steuersystem einen gemeinsamen Vorstoß zu unternehmen, der die Anwendung des Beihilfeverbots im Bereich der Steuern wieder in den primärrechtlichen Verbotstatbestand und auf ein sachgerechtes Maß zurückführt. Die ifst-Schrift soll hierzu aus Sicht eines Wettbewerbsrechtlers (von Donat) und eines Steuerrechtlers (Strüber) einen Diskussionsbeitrag leisten.