Details

Herbolsheimer, Volker
Arbeitsrecht in kirchlicher Selbstbestimmung
Das kirchenspezifische Arbeitsrecht im Spannungsverhältnis von verfassungsrechtlicher Schutzpflicht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht.
Duncker & Humblot
978-3-428-15751-8
1. Aufl. 2019 / 552 S.
Monographie/Dissertation

109,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen. Band: 58

Das kirchenspezifische Arbeitsrecht in Deutschland bildet die wohl am meisten beachtete Materie des deutschen Religionsverfassungsrechts. Auf der Grundlage ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts wenden die Kirchen in Deutschland zwar grundsätzlich das weltliche Arbeitsrecht an, passen es aber ihren Wertsetzungen an. Diese häufig negativ empfundenen Modifikationen rufen die Frage nach dem Schutz durch den Staat auf, dessen Grundrechtsverpflichtung auch kirchlich Beschäftigte umfasst, mit der kirchlichen Selbstbestimmung aber in Konflikt steht. Bei der Auflösung dieses Spannungsverhältnisses verficht die Studie unter Ablehnung der herrschenden Dogmatik zum kirchenspezifischen Arbeitsrecht ein konsequentes Abwägungskonzept, das gerade bei den Loyalitätspflichten die sozio-psychologischen Auswirkungen für die Beschäftigten stärker in den Blick nimmt. Dabei werden auch die zunehmenden Einflüsse der europäischen Menschenrechts- und unionsrechtlichen Antidiskriminierungsstandards aufgegriffen, in Bezug auf die jüngste Judikatur des EuGH aber als kompetenzwidrig zurückgewiesen.

Die Studie macht sich die Auflösung des Spannungsverhältnisses von staatlichen Schutzpflichten und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht im Bereich des derzeit viel diskutierten kirchenspezifischen Arbeitsrechts zur Aufgabe. Dabei wird ein konsequenter Abwägungsmodus unter Ablehnung der herrschenden Dogmatik vertreten und die individuellen Wirkungen auf Seiten der Beschäftigten hervorgehoben. Zudem werden die völkerrechtlichen wie unionsrechtlichen Einflüsse untersucht, in Bezug auf das Unionsrecht aber als kompetenzwidrig abgelehnt.