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Weingarth-Theis, Sabine
Die Rechtsnatur und die Funktionen der familien- bzw. betreuungsgerichtlichen Genehmigung
Unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Familien- bzw. das Betreuungsgericht sowie für den gesetzlichen Vertreter
Kovac, J.
978-3-339-11142-5
1. Aufl. 2019 / 608 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum Familienrecht. Band: 62

Das deutsche Zivilrecht enthält eine Vielzahl an familien- bzw. betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernissen, die vom gesetzlichen Vertreter zu beachten sind. Im vorliegenden Werk untersucht die Autorin die Rechtsnatur und die Funktionen einer solchen Genehmigung sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Familien- bzw. das Betreuungsgericht und für den gesetzlichen Vertreter und arbeitet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Vertretern in Bezug auf Genehmigungserfordernisse heraus. Die Autorin geht dabei auch auf die Frage, ob der Begriff „Wohl und Interesse des Minderjährigen bzw. des Betreuten“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist oder ob er eine Ermessensentscheidung zulässt, auf die Analogiefähigkeit und teleologische Reduktion einzelner Genehmigungstatbestände sowie auf die Grundsatzentscheidung des BGH zur Genehmigungsbedürftigkeit des Unterbleibens bzw. Abbruchs lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen (sog. „Hilfe zum Sterben“) ein. Die Sonderstellung des § 1905 BGB im Rahmen der Genehmigungstatbestände sowie die Schutzfunktion der Genehmigung werden erläutert.

Der Anhang des Werks enthält eine umfassende, nach verschiedenen Kategorien (Genehmigungstatbestände im Einzelnen, personenrechtliche/vermögensrechtliche Angelegenheit, Innen-/Außengenehmigung, sachliche Zuständigkeit, funktionelle Zuständigkeit, Art des Rechtsgebiets, Rechtsnatur der Angelegenheit, Funktion der Genehmigung) vorgenommene Einteilung der Genehmigungstatbestände. Zudem werden die Parallelen und Unterschiede zwischen den Eltern, dem Vormund und dem Betreuer in Bezug auf Genehmigungstatbestände aufgezeigt. Für Praxis und Ausbildung kann der Anhang vor diesem Hintergrund als Arbeitshilfe dienen.