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Möllers, Martin H. W.
Demonstrationsrecht im Wandel
Vom Brokdorf-Beschluss bis zur Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Verlag für Polizeiwissenschaft
978-3-86676-601-3
3. Aufl. 2019 / 197 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit / Sonderband. Band: 16

Versammlungen unter freiem Himmel haben sich aufgrund des Erstarkens rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher Tendenzen in der Bevölkerung in letzter Zeit erheblich quantitativ vermehrt. "Pegida" und ihre verschiedenen Ableger, immer noch die NPD und inzwischen der sog. "Flügel" der AfD sind dafür beredtes Beispiel. Die "Gegenbewegungen" gestalten zwar bürgerliche Kreise. Ihre Wahrnehmung geht aber in der Öffentlichkeit durch Gewaltexzesse insbesondere aus der linksextremistischen Szene (Autonome) unter. Die Polizei rüstet zum Unmut von dadurch in ihren Grundrechten betroffenen Menschen auf.

In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit spielen "Rechtsprechungstradition", "Staatsräson" und auch der "Zeitgeist" eine wesentliche Rolle. Denn auch das Recht spiegelt lediglich eine aktuelle politische Situation wider, welche die Gesetzgeber durch ihr Gesetz beherrschen wollen. So sind die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nicht frei von Beeinflussung durch ihre Umwelt.
An sechs Entscheidungen zur Versammlungsfreiheit und im Zusammenhang stehenden Grundrechten lässt sich deutlich erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Funktionsfähigkeit des Staates oszilliert. Dabei scheut sich das Gericht nicht, eigene rechtspolitische Auffassungen in ihren Entscheidungen unterzubringen, mit denen sie auch Rechtstraditionen durchbrechen.

Das Buch dokumentiert auszugsweise diese maßgeblichen Entscheidungen zur Versammlungsfreiheit einschließlich ihrer Ausstrahlungswirkung in das Zivilrecht und weist den Gerichtsentscheidungen in der Kommentierung "Rechtsprechungstradition", "Staatsräson" und "Zeitgeist" nach.