Details

Landsittel, Jana
Investorenkommunikation
Unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Investorenkommunikation des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden.
Duncker & Humblot
978-3-428-15738-9
1. Aufl. 2019 / 333 S.
Monographie/Dissertation

99,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Band: 142

Insbesondere in Zeiten des »Shareholder Activism« verlangt Corporate Governance über die persönliche Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Investorendialog des Aufsichtsrats. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands die kommunikativen Maßnahmen des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder legitimieren, ist die Kommunikationskompetenz des Aufsichtsrats nicht gleichermaßen augenscheinlich, ist der Aufsichtsrat doch nach seiner ursprünglichen Ausgestaltung ein Überwachungs- und Beratungsorgan. Unter Berücksichtigung sowohl der angloamerikanischen Usancen als auch der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Aufwertung des rechtlichen Konstrukts des Aufsichtsrats ist eine Annexkompetenz - abgeleitet von seinen Sachkompetenzen - zur persönlichen Kommunikation mit Investoren anzuerkennen. Organadäquat ist die Wahrnehmung der Dialoge durch den Vorsitzenden, wobei sich Grenzen aus der organimmanenten Zuständigkeitsverteilung, aktien- und kapitalmarktrechtlichen Prinzipien und der Wahrung eines einheitlichen Unternehmensauftritts ergeben.

Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.