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Klein, Sebastian
Die kapitalerhaltungsrechtliche Zulässigkeit konzerninterner Darlehen und ihre Auswirkung auf die Geschäftsführung im abhängigen GmbH-Konzernunternehmen
Die Auswirkungen des MoMiG auf die kapitalerhaltungsrechtlichen Haftungsrisiken des Geschäftsführers beim Einzeldarlehen und beim Cash Pooling.
Duncker & Humblot
978-3-428-15671-9
1. Aufl. 2019 / 445 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht. Band: 307

Die Arbeit widmet sich den Auswirkungen des MoMiG auf die kapitalerhaltungsrechtliche Zulässigkeit von konzerninternen Darlehen und welche Pflichten beziehungsweise Haftungsrisiken für die Geschäftsführer einer abhängigen GmbH hieraus resultieren. Hierbei wird die gesetzgeberische Umsetzung der intendierten Rückkehr zur bilanziellen Betrachtungsweise in den Mittelpunkt gestellt und es erfolgt eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit Positionen, die in der Literatur streitig und in der Rechtsprechung bisher noch nicht adressiert worden sind. Hierbei werden Schwerpunkte auf die Anforderungen der Vollwertigkeit des Rückgewähranspruchs im faktischen Konzern und das Erfordernis der Vollwertigkeit des Verlustausgleichsanspruchs im Vertragskonzern gesetzt. Im Anschluss werden die Pflichten der Geschäftsführer hinsichtlich der aufgezeigten strittigen/unklaren Positionen untersucht. Es werden konkrete Argumente für die einzelnen widerstreitenden Positionen aufgezeigt, ausgewertet und gegeneinander abgewogen.

Die Arbeit widmet sich den Auswirkungen des MoMiG auf die kapitalerhaltungsrechtliche Zulässigkeit von konzerninternen Darlehen. Die Anforderungen der Vollwertigkeit des Rückgewähranspruchs im faktischen Konzern und das Erfordernis der Vollwertigkeit des Verlustausgleichsanspruchs im Vertragskonzern werden umfassend beleuchtet. Darauf basierend wird aufgezeigt welche Pflichten und Haftungsrisiken für die Geschäftsführer einer abhängigen GmbH hieraus resultieren. Die widerstreitendenden Argumente werden aufgezeigt, ausgewertet und umfassend gegeneinander abgewogen.