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Bouza da Costa, Dominik Manuel
Das Existenzminimum im Zivilrecht
Eine rechtsvergleichende Arbeit im deutschen und brasilianischen Recht
Kovac, J.
978-3-8300-9786-0
1. Aufl. 2018 / 476 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung. Band: 61

Ziel dieser Untersuchung ist es, die deutsche und brasilianische Rechtsordnung mit dem Gedanken zu untersuchen, wie diese das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verkörpern, es schützen, es gewährleisten und letztendlich wie das Recht innerhalb der Privatrechtsordnung zwischen den Privatrechtssubjekten seine Wirkung entfaltet.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum bedürftiger Bürger zu sichern.

Im Unterschied zu zivilrechtlichen Umverteilungsmaßnahmen bilden staatliche Leistungen das wesentlich gerechtere Distributionsmedium, da bei einer Finanzierung über das Steueraufkommen die sozialen Lasten nach der individuellen Leistungsfähigkeit adäquat verteilt werden. Ein solches staatszentriertes Verfahren stößt in einer Marktwirtschaft allerdings auf Grenzen, weil und sofern existenzielle Bedürfnisse nur durch andere Privatrechtsakteure und nicht durch den Staat selbst befriedigt werden können.

Diese zivilrechtlichen Ausnahmekonstellationen werden in dieser Untersuchung rechtsvergleichend sowohl für Brasilien als auch für Deutschland analysiert.

Hierbei wird auf aktuelle Streitthemen wie auch auf laufende Gesetzgebungsverfahren in den jeweiligen Ländern eingegangen. U.a. widmet sich die Untersuchung den Thematiken des Mindestlohns, des Verbraucherrechts, des Vollstreckungsrechts und des Privatinsolvenzrechts.

In der Gesamtschau bietet die Untersuchung einen profunden Überblick zum zivilrechtlichen Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums. Der durchgeführte Vergleich beider Rechtsordnungen hinsichtlich dieser Thematik lässt zuletzt erkennen, dass in Brasilien noch immer eine „signifikante Spannung zwischen dem `verfassungsrechtlich Versprochenen´ und dem alltäglich `Gelebten´ besteht“.

Letztendlich war es Ziel und Motivation dieser Arbeit herauszuarbeiten, in welchen Gebieten des zivilrechtlichen Existenzschutzes die beiden Rechtsordnungen voneinander profitieren können.