Details

Theile, Hans / Nippgen, Alexander (Hrsg.)
Die Arbeitsweise der Wirtschaftsstrafkammern
Hartung-Gorre Verlag
978-3-86628-518-7
1. Aufl. 2015 / 424 S.
Forschungsbericht

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Kurzbeschreibung

Reihe: Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft. Band: 258

Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse eines in den Jahren 2011 bis 2014 durchgeführten Forschungsprojektes, das im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz und dem Justizministerium Baden-Württemberg entstanden ist. Aus empirischer Sicht ist daher von Interesse, wie Wirtschaftsstrafkammern über die verschiedenen Stadien des Strafverfahrens hinweg mit Umfang und Komplexität des Verfahrensstoffes sowie dem hierdurch eröffneten Verteidigungspotential gerade im Hinblick auf die Grundsätze der materiellen Wahrheit sowie der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit umgehen. Zu klären gilt, nach welchen Maximen und mittels welcher Instrumente und Maßnahmen die Kammern die Wirtschaftsstrafsachen in den verschiede-nen Stadien des gerichtlichen Verfahrens organisieren und strukturieren. Da das jeweilige Verfahren auf die Generierung einer verfahrensabschließenden Entscheidung gerichtet ist, geraten damit nahezu zwangsläufig die verschiedenen strafprozessualen Erledigungsformen und insbesondere die verfahrenserledigenden Absprachen in den Blick. Nach welchen Handlungsmustern und in welchen Entscheidungsstrukturen dieses zentrale Instrument dabei von den Beteiligen, insbesondere den Wirtschaftsstrafkammern, zur Verfahrensverschlankung eingesetzt wird, soll herausgearbeitet werden. Weil es innerhalb eines Strafverfahrens um die strafrechtliche Behandlung eines in der Vergangenheit liegenden Konfliktes geht, die jeweiligen Maßnahmen innerhalb des Verfahrens aber mit Blick auf eine verfahrensabschließende Entscheidung und damit auf die Zukunft getroffen werden, ist hier von Interesse, wie die Verfahrensbeteiligten in Bezug auf verfahrenserledigende Absprachen verfahrensbezogene Prognosen anstellen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Interesse, inwieweit die vormaligen höchstrichterlichen Vorgaben und nunmehrige gesetzliche Regelung das Handeln der Praxis bestimmen.