Details

Lappenküper, Ilka
Anteile an anderen Unternehmen im IFRS-Konzernanhang
Eine empirische Analyse der Informationsbedürfnisse von Kapitalmarktexperten gemäß IFRS 12
Eul, Josef
978-3-8441-0461-5
1. Aufl. 2016 / 308 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Band: 56

Unternehmensbeteiligungen und deren Abbildung in der internationalen Rechnungslegung sind für Ersteller, Leser und Prüfer von Jahresabschlussberichten sehr bedeutsam. Die zunehmende Internationalisierung der Märkte und ein hierdurch bedingter Anstieg der Aktivitäten und Verbindungen zwischen Unternehmen erfordern eine stetige Anpassung von Rechnungslegungsstandards. Daher veröffentlichte der IASB mit IAS 28 (rev. 2011) „Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“, IFRS 10 „Konzernabschlüssen“, IFRS 11 „Gemeinschaftlichen Vereinbarungen“ und IFRS 12 „Anteilen an anderen Unternehmen“ das sogenannte Konzernrechnungslegungspaket.

In diesen Konzernrechnungslegungsstandards wird die Abbildung unterschiedlicher Unternehmensbeteiligungen im IFRS-Konzernabschluss geregelt. IFRS 12 nimmt in dem veröffentlichten Konzernrechnungslegungspaket einen bedeutenden Stellenwert ein. Mit IFRS 12 verfolgt der IASB das Ziel, dass die für Konzernabschluss-Analysten wichtigen Informationen über Anteile an anderen Unternehmen in Form von Anhangangaben zur Verfügung gestellt werden. Durch IFRS 12 soll den Adressaten ermöglicht werden, die Art der Anteile an anderen Unternehmen, die damit korrelierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auf die Cashflows besser zu verstehen und zu beurteilen.

Die Verfasserin untersucht, welche der zahlreichen Anhangangaben aus Sicht von institutionellen Investoren, Finanzanalysten und Fondsmanagern vor dem Hintergrund der Diskussion eines information overloads von Angaben im IFRS-Konzernabschluss wichtig und welche nicht wichtig sind. Durch die Ergebnisse dieser Arbeit wird deutlich, welche Schwerpunkte bilanzierende Unternehmen bei der Berichterstattung zu Unternehmensanteilen im IFRS-Anhang setzen sollten.