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Fritz, Benjamin
Die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
Eine dogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von BGHZ 192, 236
Carl Heymanns
978-3-452-28690-1
1. Aufl. 2016 / 296 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht. Band: 218

Die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) gehört seit 1892 zum festen Bestandteil des GmbH-Rechts. Die Praxis macht von ihr seit Langem regen Gebrauch. Dennoch sind ihre Grundlagen und viele Einzelfragen nach wie vor umstritten. Insbesondere der Wirksamkeitszeitpunkt der Zwangseinziehung wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Nach bislang überwiegender Auffassung soll die Wirksamkeit der Einziehung von der vollständigen Abfindung des betroffenen Gesellschafters abhängig sein (sog. Bedingungslösung).

In einem Grundsatzurteil vom 24. Januar 2012 hat der Bundesgerichtshof nun den Streit um den Wirksamkeitszeitpunkt entschieden und weitreichende Grundsätze formuliert. Danach wird die Zwangseinziehung bereits mit der Mitteilung (Einziehungserklärung) an den betroffenen Gesellschafter wirksam. Die verbleibenden Gesellschafter haften dem betroffenen Gesellschafter aber persönlich für die Abfindung, wenn die Gesellschaft die Abfindung nicht aus freiem Vermögen zahlen kann (§ 34 Abs. 3 GmbHG) oder die Gesellschafter sie nicht auflösen.

In der Literatur ist das Urteil im Ergebnis weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Im Detail lässt es jedoch zahlreiche Folgefragen der neuen Haftungslösung offen: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Außenhaftung der verbleibenden Gesellschafter? Welchen Voraussetzungen unterliegt die Haftung? Wer gehört zum Kreis der Haftungsschuldner? Welchen Inhalt hat die Haftung? Können die verbleibenden Gesellschafter ihre Haftung vermeiden? Kann die Haftung statutarisch ausgeschlossen oder zumindest in ihren Einzelheiten modifiziert werden?

Die vorliegende Arbeit greift die aktuelle Diskussion der Entscheidung in der Literatur auf und untersucht, ob und wie sich das Grundsatzurteil in die hergebrachte Dogmatik der Zwangseinziehung integrieren lässt. Primäres Ziel der Untersuchung ist, die im Ergebnis begrüßenswerte Entscheidung möglichst reibungslos im geltenden Recht der Zwangseinziehung zu verankern, um die zahlreichen Folgefragen der Entscheidung auf einem stabilen dogmatischen Fundament rechtssicher zu beantworten. Zudem wird überprüft, ob und inwiefern das Grundsatzurteil weitere Auswirkungen auf das Recht der Zwangseinziehung hat. Schließlich geht die Arbeit der Frage nach, ob die Haftungslösung auf den Ausschluss und Austritt eines Gesellschafters übertragbar ist.