Details

Marburger, Horst
Finanzielle Hilfen zur beruflichen Fortbildung
Das neue Aufstiegs-BAfög kennen und als Karriereleiter nutzen
Walhalla Fachverlag
978-3-8029-4079-8
1. Aufl. 2016 / 128 S.
Leitfaden

12,95 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: Walhalla Rechtshilfen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Handlungskompetenzen und erhöhen Sie damit Ihre Aufstiegsmöglichkeiten im Job.

Der Staat hilft mit Weiterbildungsfinanzierung in Form von Zuschüssen, Darlehen, Unterhaltsbeiträgen.

Am 1. August 2016 ist es soweit - das bisherige „Meister-BAföG' wird zum „Aufstiegs- BAföG' und gilt für mehr Berufstätige als bisher. Angehörige aller Berufsfelder - ob Handwerksgesellen, Facharbeiter, Techniker, Fachwirte, Kaufleute, Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeberufen, Erzieher und Erzieherinnen, Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen - können dann altersunabhängig an beruflichen Fortbildungen teilnehmen. Diese Weiterbildungsmaßnahmen können berufsbegleitend in Teilzeit oder als Vollzeitfortbildung gestaltet sein.

Der Ratgeber erläutert,

- welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen müssen und
- welche finanziellen Unterstützungsleistungen es gibt, um die Karrierechancen durch Qualifizierung zu steigern.

Schwerpunkte der AFBG-Novelle:

Durch das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird der Kreis der Bezugsberechtigten auch auf das sogenannte „duale System' ausgeweitet, so dass mehr Menschen als bisher ihre Chance auf Aufstiegsmöglichkeiten im Job nutzen können:

- Neu: Bachelor-Absolventen, die eine Meisterausbildung anschließen
- Neu: Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung wechseln

Auch Verwaltungsvereinfachungen führen zu einer Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten:

- Anstelle des bisherig aufwändigen Prüfverfahrens einer notwendigen Vorqualifikation, sind nur noch die Prüfungszulassungsvoraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Fortbildungsordnung ausschlaggebend. Damit wird individuell auf den einzelnen Antragsteller abgestellt, ein „Messen' an anderen Fortbildungsteilnehmern ist nicht mehr notwendig.
- Fachschüler können künftig nach Ende des BAföG-Bewilligungszeitraums leichter in den Bezug von Leistungen nach dem AFBG wechseln.

Der geförderte Personenkreis erhält einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt und gegebenenfalls zur Kinderbetreuung gewährt, sofern das eigene Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen.

Ab 1. August 2016 werden diese Leistungen analog der dann geltenden BAföG-Erhöhung verbessert. Das bedeutet höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge für AFBG-Geförderte.