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Maier, Moritz
Aufklärungspflichten und Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf
Kovac, J.
978-3-8300-9002-1
1. Aufl. 2016 / 286 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 200

Der Unternehmenskauf wirft zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf. Eine Facette von besonders praktischer Relevanz bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Sie ist dem „Informationsproblem“ gewidmet. Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Bestehen, Inhalt und Zeitpunkt von Aufklärungspflichten zu erläutern. Daneben wird der Frage der Wissenszurechnung in der arbeitsteiligen Wirtschaft nachgegangen und schließlich untersucht, welche Bedeutung der Due Diligence in diesem Zusammenhang beizumessen ist. Ausgangspunkt der Untersuchung ist dabei die Geltendmachung eines Anspruchs aus Verschulden beim Vertragsschluss nach §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 276 BGB wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Dieser Anspruch dient als Leitfaden, an dem sich die Bestimmung der Aufklärungspflichten und Wissenszurechnung entwickeln und auch dogmatisch verankern lässt. In diesen Zusammenhang fügen sich nahtlos auch die Ausführungen zu den Besonderheiten der Erwerbsprüfung in Form der Due Diligence ein. Denn sie dient als Forum des Informationsaustausches und nimmt insofern einen besonderen Stellenwert ein. In ihr werden in der Praxis daher all die Rechtsfragen überhaupt erst aufgeworfen, deren Beantwortung der Verfasser zum Gegenstand seiner Arbeit gemacht hat. Hätten etwa bestimmte Dokumente durch den Verkäufer in den Datenraum eingestellt werden müssen, um das Unternehmen zutreffend abzubilden? Oder wäre es dem Erwerber möglich gewesen, die verfügbaren Unterlagen sorgfältiger zu prüfen und somit Fehleinschätzungen zu vermeiden? Besteht mittlerweile gar eine anerkannte Verkehrssitte zur Durchführung einer solchen Erwerbsprüfung? Um nur einige Beispiele zu nennen.

Vor dem Hintergrund der hierzu gefundenen Ergebnisse werden sodann auch praktische Gestaltungsmöglichkeiten der aufgeworfenen Problemfelder aufgezeigt und diskutiert.