Details

Uhink, Konrad
Internationale Prospekthaftung nach der Rom II-VO
Eine neue Chance zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts? Zugleich eine rechtsvergleichende Untersuchung der deutschen, englischen und französischen Haftungstatbestände
Kovac, J.
978-3-8300-8600-0
1. Aufl. 2016 / 268 S.
Monographie/Dissertation

96,80 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Banken- und Kapitalmarktrecht. Band: 7

Für das Funktionieren des Kapitalmarkts und die Bewertung eines Investments ist die Bereitstellung von Informationen auf Grundlage von Publizitätspflichten von enormer Bedeutung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auf europäischer Ebene bezüglich der Pflichten, einen Wertpapierprospekt zu erstellen, und dessen inhaltlicher Ausgestaltung eine immer weitergehende Vereinheitlichung stattfindet. Hingegen ist die Haftung eines Prospekts, welcher auch für grenzüberschreitende Wertpapierangebote benutzt wird, ganz überwiegend durch mitgliedstaatliches Haftungs- und Schadensrecht geprägt. Der Autor untersucht deshalb, ob die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (die sogenannte Rom II-Verordnung) in ihrem Anwendungsbereich grenzüberschreitende Prospekthaftungsfälle erfasst und welche Rechtsfolgen die Anwendung der Kollisionsnormen der Rom II-Verordnung auf solche Fälle hat. Diese Untersuchung erfolgt beispielhaft anhand von Prospekthaftungs­tatbeständen aus Deutschland, England und Frankreich. Die Bewertung, ob eine Rechtsfolge sachgerecht ist, erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen Erwartungshaltung des Emittenten und des Investors bei einem Angebot von Wertpapieren und unter Berücksichtigung der Schutzrichtung des Kapitalmarktrechts. Darüber hinaus werden die Rechtsfolgen weiterer, in der Rom II-Verordnung nicht vorgesehener Anknüpfungspunkte untersucht, wenn solche auf grenzüberschreitende Prospekthaftungsfälle Anwendung finden würden. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls analysiert, ob es unter dem aktuellen Regime möglich ist, solche Alternativen auch tatsächlich anzuwenden. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse der zuvor genannten Untersuchungen dazu verwendet, einen eigenen Vorschlag für eine Kollisionsnorm betreffend die Prospekthaftung zu entwickeln.