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Flues, Thomas
Die Zustiftung
im Zivilrecht, im Steuerrecht und in der Rechnungslegung unter Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich und der Schweiz
Bucerius Law School
978-3-86381-066-5
1. Aufl. 2015 / 392 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Nicht nur in Zeiten niedriger Zinsen stehen viele Stiftungen vor dem Problem, mit dem vorhandenen Kapital ausreichende Erträge für die dauerhafte Verfolgung ihrer Stiftungszwecke zu erwirtschaften. Bemühungen zur Einwerbung von Zustiftungen, d. h. nach Errichtung der Stiftung getätigte Zuwendungen zur Stärkung der dauerhaften Kapitalausstattung der Stiftung, haben vor diesem Hintergrund in der Stiftungspraxis eine besondere Bedeutung. Im Zusammenhang mit Zustiftungen stellen sich aus wissenschaftlicher Sicht wie auch für die Verantwortlichen in den Stiftungen zahlreiche Fragen, die das Stiftungszivilrecht, das gemeinnützigkeitsrechtliche Spendenrecht und die Behandlung von Zustiftungen in der Rechnungslegung betreffen. Exemplarisch seien die Fragen genannt, wie das Rechtsgeschäft der Zustiftung zivilrechtlich zu qualifizieren ist, was die Zustiftung zivil- wie auch steuerrechtlich von der Errichtung einer unselbständigen Stiftung unterscheidet und - für die Praxis von besonderer Bedeutung - die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Organe der Stiftung eine Zustiftung annehmen dürfen. Und nicht wenigen Vermögensgebern kommt es darauf an, für ihre Zuwendung an eine steuerbegünstigte Stiftung den erhöhten Spendenabzug gem. § 10b Abs. 1a EStG in Anspruch zu nehmen. Eine genaue Kenntnis der tatbestandlichen Anforderungen an eine Vermögensstockspende im Sinne dieser Vorschrift sowie der Rechtsfolgen von § 10b Abs. 1a EStG ist dafür unerlässlich.

Die Arbeit untersucht das Rechtsinstitut der Zustiftung umfassend und grundlegend - unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Aspekte - in den Rechtsgebieten des Stiftungszivilrechts, des Steuerrechts (§ 10b Abs. 1a EStG) und in der Rechnungslegung und hebt die Besonderheiten in den jeweiligen Rechtsgebieten hervor. Abgerundet wird die Arbeit durch Ausführungen zum österreichischen und schweizerischen Stiftungsrecht.