Details

Geerken, Henning
Erfolgsabhängige Aufsichtsratsverfügung
- zugleich ein Beitrag zum Angemessenheitsgebot des § 113 Abs. 1 Satz 3 AKtG - AHW
Carl Heymanns
978-3-452-28313-9
1. Aufl. 2015 / 444 S.
Monographie/Dissertation

98,00 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht. Band: 213

Die erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung ist so alt wie die Aktiengesellschaft selbst. Auch wird die Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern rege diskutiert. Daher überrascht, dass viele praktisch höchst relevante Themen der erfolgsabhängigen Vergütung juristisch ungeklärt, teils sogar unbekannt sind: Wie groß darf der Anteil erfolgsabhängiger Elemente an einer Gesamtvergütung sein? Welche Bezugsgrößen des Erfolges dürfen gewählt werden? Was gilt im Konzern? Müssen sich variable Anreizsetzungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft unterscheiden? Außerdem könnten viele bestehende Regelungen der Aufsichtsratsvergütung gemäß § 113 Abs. 3 AktG nichtig sein; die Reichweite der Norm ist vollkommen unklar. Diese und weitere Fragen der Praxis schlüssig und umfassend zu beantworten, erfordert eine breit angelegte wissenschaftliche Untersuchung. Ökonomische wie rechtsvergleichende Erkenntnisse werden erörtert, stets wird die Vergütungspraxis einbezogen, das vorhandene Schrifttum wird sorgfältig aufgearbeitet und es werden neue Wege aufgezeigt. So wird der für alle Formen der Aufsichtsratsvergütung grundlegende rechtliche Rahmen herausgearbeitet; der Wert des Titels ist nicht auf die erfolgsabhängige Vergütung beschränkt. Wissenschaft und Praxis profitieren außerdem von der Darstellung: Die Untersuchung trennt stets Fragen der Zweckmäßigkeit und solche der rechtlichen Zulässigkeit sowie fundamentale Themen und spezielle Aspekte. So kann der Praktiker auf Einzelfragen einer Vergütungsform gezielt zugreifen, während der Wissenschaftler sich auf grundlegende Überlegungen oder neue Konzepte konzentrieren mag.