Details

Scheufler, Pia
Auswirkungen des Verbots der Altersdiskriminierung auf die betriebliche Altersversorgung
Kovac, J.
978-3-8300-8492-1
1. Aufl. 2015 / 238 S.
Monographie/Dissertation

88,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 216

Durch die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie vom 27. November 2000, die Rechtsprechung des EuGH zur Altersdiskriminierung sowie die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien durch das AGG ist das Thema Altersdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Altersdiskriminierung steht erst am Anfang. Sie wird aufgrund der obigen Rechtsakte in den kommenden Jahren die Rechtsliteratur und Rechtsprechung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch stark beschäftigen.

Die Autorin untersucht, wie sich das Verbot der Altersdiskriminierung in der nationalen als auch der europäischen Ausprägung auf die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Überprüft werden die altersabhängigen Regelungen des BetrAVG zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften und der Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft; zudem die aus der Praxis bekannten Klauseln in den unternehmenseigenen Versorgungssystemen (wie z. B. Altersabstandsklauseln, Regelungen zum Höchstaufnahmealter). Auch die neueste Entwicklung auf europäischer Ebene mit dem Urteil des EuGH zum Erfordernis der sog. Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft fließt im Hinblick auf die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung in die Prüfung ein.

Ein weiterer wichtiger Inhalt ist die Auseinandersetzung mit den Fragen: Kommt dem AGG bzw. dem Verbot der Altersdiskriminierung als europäischem Primärrecht Rückwirkung zu und muss damit auch in bereits bestehende Versorgungen eingegriffen werden? Hat auch ein externer Versorgungsträger, dessen sich der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Leistungspflicht aus einer betrieblichen Altersversorgung bedient, für die Einhaltung eines diskriminierungsfreien Versorgungssystems einzustehen?