Details
Marburger, Horst
Finanzielle Hilfen bei Demenz
Leitfaden für Betreuer, Pflegende und Angehörige; Ansprüche kennen, erweiterte Leistungs- und Betreuungsangebote nutzen
Walhalla Fachverlag
978-3-8029-7531-8
2. Aufl. 2015 / 128 S.
Leitfaden
Kurzbeschreibung
Mehr Geld - mit oder ohne Pflegestufe
Nach der Reform ist vor der Reform. Auf das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz von 2013 folgt das Pflegestärkungsgesetz I und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neu sind Leistungsverbesserungen zugunsten Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe. Diese erhielten bislang nur vereinzelt Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Sie erhalten jetzt ebenfalls Leistungen für die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Pflege (Tagespflege/Nachtpflege) sowie Unterstützung für neue Wohnformen.
- Pflegeleistungen lassen sich in Zukunft besser miteinander kombinieren. Wurden bisher die Leistungen für die Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) teilweise aufeinander angerechnet, kann derjenige, der ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, künftig daneben Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung in Anspruch nehmen.
- Darüber hinaus werden die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen und der Zuschlag für Mitglieder dieser Wohngruppen erhöht.
- Die Mittel für ergänzende Betreuungsangebote durch die zusätzlichen Betreuungskräfte stehen künftig allen Pflegebedürftigen zu.
Finanzielle Hilfen bei Demenz stellt die neuen Leistungen für Demenzkranke übersichtlich vor:
- Pflegegeld und Sachleistungen - jetzt auch in Pflegestufe 0
- Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II
- Betreuung als zusätzliche Leistungsart
- Entlastung der Angehörigen
- Anteiliges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Förderung von Wohngruppen
- Stärkung der Selbsthilfe
- Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeit
- Soziale Absicherung der Pflegepersonen
- Beratungsgutscheine
Viele Beispiele und Handlungsempfehlungen helfen bei der erfolgreichen Umsetzung.
Unter Berücksichtigung von
- Pflegestärkungsgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf