Details


Wolters Kluwer. Rolletschke / Kemper / Roth, Steuerstrafrecht. online
Wolters Kluwer Online
488-

Online-Datenbank

ab 311,37 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Folgende Printwerke sind in dieser Online-Datenbank u.a. verfügbar

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 311,37 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 488,56 €
Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


Mehr als 50 Jahre bewährte Qualität

Mit diesem Großkommentar navigiert der Praktiker souverän durch das schwierige Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts. Die Tätigkeit der Autoren in Richterschaft, Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft garantiert dabei eine äußerst fundierte und zugleich praxisgerechte Betrachtung der steuerstrafrechtlichen Probleme. Die sorgfältig erarbeitete Kommentierung bietet umfassende Antworten auf alle aktuellen Probleme an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht. Die in diesem dynamischen Rechtsgebiet unverzichtbare permanente Aktualisierung wird durch - im Regelfall zwei (im Bedarfsfall auch mehr) - aktuelle Ergänzungslieferungen jährlich sichergestellt. Der Praktiker bleibt so immer auf der Höhe der Zeit.

Die besondere Stärke des Standardwerks liegt in der präzisen Darstellung der jeweiligen Praxisfragen. Im Gegensatz zu den in Mode geratenen Kurzkommentierungen und Überblicksdarstellungen nehmen sich die Autoren dabei angemessen Raum, auch den selbst im Fach stehenden Leser kompetent zu informieren und mit Lösungsvorschlägen zu bereichern. Dies gelingt u.a. durch zahlreiche Fallbeispiele aus der einschlägigen Rechtsprechung sowie Illustrationen aus der täglichen Praxis. Aktuell: Die aktuelle Ergänzungslieferung (Juni 2019) hat u.a. den BGH-Beschluss vom 22.1.2018 (1 StR 535/17) zum Gegenstand. Mit dieser Entscheidung verwarf der BGH seine über 30 Jahre alte Rechtsprechung zu der Frage, wann einzelne Steuerhinterziehungen in Tateinheit zueinander stehen. Der Beschluss wirkt sich nicht nur auf die Strafzumessung (§§ 52, 53 StGB, Vorliegen eines besonders schweren Falls i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) aus. Er hat auch und gerade Folgewirkungen darauf, in welchem Zeitrahmen eine Steuerhinterziehung verjährt (§ 376 Abs. 1 AO) und ob eine Selbstanzeige zuschlagspflichtig ist oder nicht (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO).