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Weber, Iris Janina
Die gemeinnützige Aktiengesellschaft
Bucerius Law School
978-3-86381-037-5
1. Aufl. 2014 / 260 S.
Lehrbuch

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

Die Aktiengesellschaft als Rechtsform des Kapitalmarktes vermag wegen dessen grundsätzlicher Ausrichtung auf Gewinnerzielung dem Gedanken der Selbstlosigkeit und der Gemeinwohlorientierung zu widersprechen. Aktiengesellschaft und Gemeinnützigkeit scheinen sich diametral gegenüberzustehen. Dennoch findet die gemeinnützige Aktiengesellschaft in jüngerer Vergangenheit zunehmend Verbreitung.

Die Verwendung dieser Rechtsform wirft die Frage nach ihrer Eignung für den Gemeinnützigkeitssektor auf. Die Arbeit beschränkt sich dabei auf die Eignung der individuellen, nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft für den Gemeinnützigkeitssektor.

Eingeleitet wird die Untersuchung der Eignung durch die Fragestellung, ob die in der Anwendbarkeit der steuerlichen Privilegierungen zum Ausdruck kommende Wertung, dass Aktiengesellschaften dem (ausschließlichen) Gemeinwohl dienen können (§ 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO iVm. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), Stütze in der Historie findet oder ob der Gesetzgeber willkürlich zwei sich eigentlich widersprechende Konzepte zusammengefügt hat.

Hieran anschließend wird untersucht, ob und inwiefern die steuerrechtlichen Anforderungen an eine gemeinnützige Körperschaft mit dem Aktiengesetz, insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahre 1965 eingeführten Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 AktG), vereinbar sind.

Abschließend wird die Frage begutachtet, welche Gründe und Motive für die Wahl der Aktiengesellschaft für den Gemeinnützigkeitssektor bestehen können. Hierzu wird untersucht, ob und inwiefern sich die Rechtsform der Aktiengesellschaft insbesondere unter Fundraising-, Partizipations-, Steuerungs- sowie Marketinggesichtspunkten im Allgemeinen, aber auch im Besonderen, namentlich im direkten Vergleich zur GmbH, zum eingetragenen Verein und zur rechtsfähigen Stiftung für den Gemeinnützigkeitssektor eignet. Hierbei werden auch Gründungsaufwand und Kapitalausstattung, Buchführungs-, Rechnungslegungs-, Prüfungs- sowie Offenlegungspflichten, Satzungs- bzw. gesellschaftsvertragliche Regelungen und ihre Änderbarkeit im Allgemeinen sowie in Bezug auf den Zweck und den Vereins-, Stiftungs- und Unternehmensgegenstand im Besonderen, die Lebensdauer und Auflösungsmöglichkeiten sowie die Haftung der Kapitalgeber bei der jeweiligen Rechtsform berücksichtigt.