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Krudewig, Wilhelm
Firmenwagen der GmbH
Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag-, Lohn- und Umsatzsteuerrechts
VSRW-Verlag
978-3-936623-65-9
1. Aufl. 2014 / 132 S.
Leitfaden

29,80 €

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Kurzbeschreibung

Reihe: GmbH-Ratgeber. Band: 24

Die steuerlichen Regelungen zum Firmenwagen ändern sich laufend und sind immer umfangreicher geworden. Das gilt auch für den Firmenwagen der GmbH und die Überlassung des Firmenwagens an den GmbH-Gesellschafter zur privaten Nutzung.

GmbH-Gesellschafter können als Arbeitnehmer ihrer GmbH, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, einen Firmen-PKW für private Zwecke nutzen. Die GmbH muss bei ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen überlässt. Bei der 1%-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, um eine zwingende Bewertungsregelung.

Anders ist die Situation, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmen-PKW außerhalb des Arbeitsverhältnisses für Privatfahrten überlässt und zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer ein entgeltlicher Überlassungsvertrag (Mietvertrag) abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss dann auch entsprechend den Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden.

Wenn die Privatnutzung außerhalb eines Arbeitsvertrags und außerhalb eines entgeltlichen Überlassungsvertrags erfolgt, ist diese als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind beim Gesellschafter nach dem Teileinkünfteverfahren anzusetzen und unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (Abgeltungssteuersatz).

Dieses Buch ermöglicht es, sich gezielt mit den Informationen zu befassen, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines GmbH-Firmenwagens gerade benötigt werden. Problemlösungen können anhand von Beispielen und Buchungssätzen leicht nachvollzogen werden. Berücksichtigt sind die neuesten BFH-Urteile und die Auswirkungen, die sich durch die Neuregelung der Reisekosten seit dem 1.1.2014 ergeben.