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Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 186

Der Graue Kapitalmarkt ist ein in Literatur und Rechtsprechung stark umstrittenes Gebiet des Gesamtkapitalmarktes, welches in regelmäßigen Abständen mit hohen Verlusten auf Anlegerseite in Verbindung gebracht wird. Kritik sehen sich hier vor allem die Investitionen in sog. geschlossene Fonds (zukünftig geschlossene AIF) ausgesetzt. Diese sind für die deutsche Wirtschaft nach wie vor von großer Bedeutung, was durch Investitionsvolumina im Milliardenbereich belegt wird. Der deutsche Gesetzgeber ist jedoch in der Vergangenheit im Hinblick auf die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes sehr zurückhaltend vorgegangen. Mit dem Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) wurde zunächst lediglich der Vertrieb von Vermögensanlagen (so neben geschlossenen Fonds beispielsweise Treuhandvermögen und Namensschuldverschreibungen) reguliert.

Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise der Jahre 2007/2008 erließ der Gesetzgeber das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, welches das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und mit § 34f GewO einen eigenen Erlaubnistatbestand für freie Finanzanlagenvermittler einführte. Daneben wurden die Anforderungen an Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte-Verordnung (VermVerkProspV) erheblich erweitert. Das VerkProspG wurde aufgehoben und in das VermAnlG überführt.

Im Jahr 2013 erließ der Gesetzgeber das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie), löste die Regulierung geschlossener Fonds aus dem VermAnlG heraus und überführte sie in das KAGB. Geschlossene Fonds wurden nun einer der Regulierung offener Fonds nach dem Investmentgesetz (InvG) vergleichbaren Regulierung auf Produkt- und Vertriebsebene zugeführt.

Der Autor stellt die unterschiedlichen Regelungen nach VerkProspG, VermAnlG und KAGB gegenüber und geht der Frage nach, ob der Graue Kapitalmarkt weiterhin vom übrigen Kapitalmarkt abgegrenzt bleibt oder vergleichbar reguliert wird. In praktischer Hinsicht wird untersucht, ob die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts zu einem gesteigerten Schutz für Anleger führt und welche Folgen sich für die Initiatoren und den Vertrieb von geschlossenen Fonds und anderen Produkten des Grauen Kapitalmarkts ergeben.