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Blissenbach, Dirk
Besoldungsrecht Niedersachsens
Kommentar
Pinkvoss Verlag
978-3-932086-24-3

Kommentar

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Kurzbeschreibung

Grundwerkspreis für Fortsetzungsbezieher für mindestens 1 Jahr bzw. 5 nachfolgenden Ergänzungslieferungen: 200,00 €

Loseblattwerk in 7 Ordnern.
Aktualisierungen: Erscheinen zu einem Durchschnittspreis von 105,00 €
Kündigungsfrist: 9 Monate zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres


Das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. 1. 2017 stellte einen Paradigmenwechsel auf dem Gebiet des Besoldungsrechts dar. Nachdem vorher das Bundesbesoldungsgesetz und die darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Erlasse die bedeutendsten Rechtsquellen waren und das Niedersächsische Besoldungsgesetz nur in Teilbereichen eigene Regelungen vorsah, ist das Besoldungsrecht nun im neuen NBesG und den darauf beruhenden Vorschriften vollständig geregelt.

Das neue Gesetz diente insbesondere der Umsetzung von Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur sog. „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht. Das Kernstück der Besoldungsrechtsreform bestand in der Abkehr vom Besoldungsdienstalter als maßgeblichem Besoldungskriterium zu Gunsten der rückwirkenden Einführung eines Systems, das an der jeweiligen beruflichen Erfahrung der Beamtin oder des Beamten ausgerichtet ist. Darüber hinaus enthielt das neue Gesetz eine Vielzahl von Änderungen im Interesse der Beamtinnen und Beamten, wie die Neuregelung des Personalgewinnungszuschlags, zahlreiche Verbesserungen im Zulagenbereich sowie die Ausweitung der Vergabemöglichkeiten für Leistungsprämien und -zulagen und die Streichung der Stellenobergrenzen für den kommunalen Bereich.

In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation deutlich an Schärfe und Dynamik gewonnen. Die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. 5. 2020 zur Besoldung in Berlin und zur Alimentation kinderreicher Familien in Nordrhein-Westfalen haben Ausstrahlungswirkung auf alle Länder. Die Landesgesetzgeber nehmen dies zum Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und dabei das Besoldungsrecht durch die Berücksichtigung der aktuellen gesellschaftlichen Realitäten in die Zeit zu stellen.

Die Kommentierung wird in den folgenden Ergänzungslieferungen weiterhin unter Berücksichtigung neuer Regelungen, aktueller Rechtsprechung und Aspekten der Anwendungspraxis gründlich überarbeitet.