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Krudewig, Wilhelm
Der GmbH-Jahresabschluss
der kleinen und mittelgroßen GmbH mit Hinweisen zur Erstellung der E-Bilanz
VSRW-Verlag
978-3-936623-63-5
2. Aufl. 2013 / 96 S.
Leitfaden

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Kurzbeschreibung

Reihe: GmbH-Ratgeber. Band: 22

Alle Kapitalgesellschaften müssen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen, also auch kleine GmbHs und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Die EU hat für Kleinstbetriebe eine Micro-Richtlinie erlassen, die inzwischen in deutsches Recht übernommen worden ist. Die Neuregelungen sind für alle Jahresabschlüsse anzuwenden, bei denen der Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt. Die Neuregelungen des MicroBilG führt allerdings nicht dazu, dass sich die handelsrechtliche Rechnungslegung wieder dem Bilanzsteuerrecht annähert.

Grundsätzlich gilt, dass der Ausweis in der Handelsbilanz für steuerliche Zwecke zu übernehmen ist. Dieser Grundsatz wird allerdings durch eigenständige steuerliche Regelungen eingeschränkt. Außerdem ist das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit insgesamt aufgegeben worden, sodass abweichende steuerrechtliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden dürfen. Für Unternehmer, die eine Handelsbilanz aufstellen müssen, bedeutet dies, dass sie
• entweder außerhalb ihrer Handelsbilanz mehr oder weniger umfangreiche Korrekturen vornehmen, um den steuerlich zutreffenden Gewinn zu ermitteln bzw. um steuerliche Sonderabschreibungen usw. in Anspruch nehmen zu können oder
• zusätzlich zur Handelsbilanz eine eigene Steuerbilanz erstellen, die den steuerlichen Vorschriften gerecht wird.

Jeder Unternehmer muss in Abstimmung mit seinem Steuerberater entscheiden, ob eine Überleitungsrechnung ausreicht oder ob es besser ist, neben einer Handelsbilanz eine Steuerbilanz zu erstellen. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die E-Bilanz/Taxonomie zu beachten. Für den Jahresabschluss 2012 kann (ab 2013 muss) die Bilanz elektronisch übermittelt werden. Wird neben der Handelsbilanz eine Steuerbilanz erstellt, wird nur die Steuerbilanz elektronisch übermittelt. Wird nur eine Handelsbilanz erstellt, muss diese zusammen mit der Überleitungsrechnung elektronisch übermittelt werden.