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Apostel, Oliver Johannes
Personensuchmaschinen
Haftungsprivilegierung und datenschutzrechtliche Zulässigkeit nach deutschem Recht
Kovac, J.
978-3-8300-7460-1
1. Aufl. 2013 / 294 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Personensuchmaschinen sammeln die im World Wide Web verfügbaren Informationen über natürliche Personen, konzentrieren diese und bieten so dem interessierten Suchenden ein aufbereitetes Bild von den zu der gesuchten Person bzw. dem gesuchten Namen verfügbaren Informationen. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Zunahme personaler Informationen im Web durch Selbst- aber auch Fremdpreisgabe erhöht sich dabei derzeit massiv die Wahrscheinlichkeit sehr aussagekräftiger Zusammenfassungen über gesuchte Personen.

Die sich daraus abstrakt ergebende Gefährdungslage für den Einzelnen lässt sich in zwei wesentliche Aspekte unterteilen: Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Inhalte dargestellt werden, die bereits aus sich bzw. ihrem allgemein zugänglichen Bereitstellen auf Drittwebseiten heraus Persönlichkeitsrechte verletzen. Zum anderen können durch die Zusammenführung und Aufbereitung der Informationen auch unmittelbar Rechte des Einzelnen verletzt werden.

Diese zwei Aspekte der abstrakten Gefährdung für den Einzelnen durch die Zusammenführung seiner Informationen bzw. Daten durch Personensuchmaschinen bilden die Grundlage für die wesentlichen Fragestellungen, denen im Rahmen dieser Untersuchung nachgegangen wird. Dies ist zum einen die Frage der Möglichkeit einer Haftungsprivilegierung von Personensuchmaschinen nach den §§ 7-10 TMG in Bezug auf die Verwendung rechtswidriger Informationen von Drittwebseiten. Zum anderen die Frage, ob und inwieweit die Betreiber von Personensuchmaschinen für die von ihnen verwendeten Informationen datenschutzrechtlich, speziell nach dem BDSG, verantwortlich sind bzw. ob ihre Tätigkeit datenschutzrechtlich zulässig ist.

Beide Fragestellungen werden dabei losgelöst von konkreten einzelnen Fallgestaltungen der Gefährdung der Rechte Einzelner untersucht. Vielmehr wird geprüft, ob Personensuchmaschinen grundsätzlich von einer Haftungsprivilegierung profitieren können und ob ihre Tätigkeit grundsätzlich die an sie gerichteten datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen kann, d.h. ob im Ergebnis ein rechtskonformer Betrieb überhaupt möglich ist.

Die Bestimmung der an Personensuchmaschinen anzulegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen setzt zudem die Auseinandersetzung mit der Frage voraus, ob das BDSG überhaupt auf Personensuchmaschinen, speziell die frei zugängliche Darstellung personenbezogener Informationen, anwendbar ist. Die Frage der Regulierung der Veröffentlichung personenbezogener Daten durch das BDSG ist dabei auch für viele andere Dienste im Web, die personenbezogene Daten bereithalten, von entscheidender Bedeutung.