Details

Götz, Andreas
Kirchenklauseln in Arbeitsgesetzen und der Einfluss des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
vertieft am Beispiel des JArbSchG und des TzBfG
Kovac, J.
978-3-8300-6875-4
1. Aufl. 2012 / 444 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 185

Die Kirchen und ihre Einrichtungen beschäftigten ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland, weshalb sie auch als zweitgrößter Arbeitgeber bezeichnet werden. Gleichwohl findet das deutsche Arbeitsrecht für diese Mitarbeiter regelmäßig nur in abgewandelter Form Anwendung. Das verfassungsrechtlich verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht bildet die wesentliche Argumentationsstütze für etwaige Sonderregelungen.

Der Verfasser bespricht umfassend die sogenannten „Kirchenklauseln“, welche ähnlich den Tariföffnungsklauseln den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit zur partiellen oder vollständigen autonomen Regelung einer Gesetzesmaterie einräumen. Der Mehrzahl von Arbeitsgesetzen fehlt jedoch eine entsprechende Regelung.

Die Fragen zur Notwendigkeit von „Kirchenklauseln“ und deren verfassungsrechtliche Rechtfertigung werden dezidiert am Jugend­arbeitschutz­gesetz sowie am Teilzeit- und Befristungsgesetz erörtert. In diesem Zusammenhang werden die gesetzgeberischen Argumente zur Einführung von „Kirchenklauseln“, insbesondere der Einfluss des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und die Bedeutung des „Dritten Weges“ analysiert. Der Verfasser beantwortet hierbei zugleich die Fragen, ob kirchliche Arbeitsrechtsregelungen den Tarifverträgen gleichgestellt und ob tarifdispositive Gesetze auch kirchendispositiv ausgestaltet werden müssen.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, insbesondere deren konträre Entwicklung, werden in diesem Werk systematisch aufgearbeitet und in den Mittelpunkt gestellt. Erinnert sei hier u. a. an die vielen Urteile zur Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Wiederheirat. Ebenso wird der europarechtliche Einfluss, wie z.B. die Entscheidung „Obst“ und „Schüth“ auf die Thematik untersucht.