Details

Neuper, Oliver / Pritz, Johannes
Hartlauer Urteil - Bedarfsprüfung für selbständige Ambulatorien (Österreich)
epubli
978-3-8442-3319-3
1. Aufl. 2012 / 80 S.
Monographie/Dissertation
vergriffen
Kurzbeschreibung
Die auf den ersten Blick relativ unspektakulär wirkende „Rechtssache C-169/07 Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen (die) Wiener Landesregierung und (die) Oberösterreichische Landesregierung (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes)“, allgemein als „Hartlauer Urteil“ bekannt, brachte sowohl für den Gesetzgeber als auch die vollziehenden Behörden weitgehende Konsequenzen mit sich und sorgte nicht nur in Fachkreisen für heftige Diskussionen, betrachtete der EuGH doch das zum damaligen Zeitpunkt in Österreich etablierte System der Bedarfsprüfung für private Krankenanstalten in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde im Rahmen des krankenanstaltenrechtlichen Errichtungsbewilligungsverfahrens als mit Art 49 AEUV (ex Art 43 EGV - Niederlassungsfreiheit) nicht vereinbar. Ausschlaggebend dafür war, dass die im Vorabentscheidungsverfahren relevante Regelung in Hinblick auf deren Ziele, nämlich „eine qualitativ hochwertige, ausgewogene und allgemein zugängliche medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit zu vermeiden“, inkohärent war und diese Ziele nicht systematisch verfolgte, zumal für die Errichtung von Gruppenpraxen im Gegensatz zu Zahnambulatorien keine Bedarfsprüfung vor-gesehen war, und weiters, dass diese „nicht auf einer Bedingung beruht“ hat, „die geeignet ist, der Ausübung des Ermessens durch nationale Behörden hinreichende Grenzen zu setzen“. Die vorliegende Publikation soll - wie der Titel bereits vermuten lässt - das Hartlauer Urteil und dessen Auswirkungen auf das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz (KALG) beleuchten, wobei auch auf die Bezug habenden - aus europarechtlichen Gesichtspunkten not-wendig gewordenen - Änderungen des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) , des Ärztegesetzes (ÄrzteG) und des Zahnärztegesetzes (ZÄG) eingegangen werden soll. Ferner sollen die Erkenntnisse des VfGH vom 06.10.2011, VfGH 6.10.2011, G41/10 ua, und vom 15.12.2011, VfGH 15.12.2011, G182/09 ua - G290/09 ua; G61/10 ua; G77/10, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs 2 lit a KAKuG bzw. - mitunter - des § 3 Abs 2 lit a und Abs 3 KALG (Stichwort „Inländerdiskriminierung“) dargestellt und erläutert werden. Den Abschluss bildet ein Ausblick, dies insbesondere unter Heranziehung der derzeit im Entwurfsstadium befindlichen Neuregelung des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (StKAG 2012).