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Schwan, Hartmut (Hrsg.)
100 Jahre Thüringisches Oberverwaltungsgericht - Gedenkschrift
Gedenkschrift anlässlich der Arbeitsaufnahme des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts Jena (1912) und der Errichtung der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit (1992)
Boorberg
978-3-415-04898-0
1. Aufl. 2012 / 174 S.
Festschrift

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Kurzbeschreibung

Reihe:

Das Jubiläum »100 Jahre Thüringisches Oberverwaltungsgericht Jena«, aus dessen Anlass diese Gedenkschrift entstanden ist, zeugt von einer langen Traditionslinie der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Thüringen, die allerdings aufgrund der politischen Wandlungsprozesse zahlreichen Brüchen unterlag.

So spiegelt die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen in den letzten einhundert Jahren, wie in allen seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland angehörenden Bundesländern, die Folgen der Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands wider. War es den Ländern in den ehemaligen westlichen Besatzungszonen seit 1946 möglich, wieder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zu errichten und fortzuführen, ist es historischen Umständen geschuldet, dass diese in den neuen Ländern erst vor zwanzig Jahren wieder aufgebaut werden konnte.

Das Thüringische Oberverwaltungsgericht war durch Staatsvertrag vom 10. Dezember 1910 - der mit Wirkung zum 1. Oktober 1912 in Kraft trat - für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogtum Sachsen-Altenburg, das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt errichtet worden. Nach dem Untergang des nationalsozialistischen Regimes nahm im Juni 1946 das Thüringische Oberverwaltungsgericht in Jena als erstes aller Oberverwaltungsgerichte in Deutschland seine Tätigkeit wieder auf. In den darauffolgenden Jahren geriet das Gericht jedoch immer stärker unter den politischen Druck der SED und wurde schließlich am 7. Oktober 1948 geschlossen. Nachfolgend konnte von einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mehr gesprochen werden.

Erst der Erfolg der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 und der Ausgang der Volkskammerwahlen im März 1990 boten die Garantie für die Wiedereinführung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ostdeutschland.