Details

Borgers, Tim
Das Oberappellationsgericht zu Lübeck und seine Rechtsprechung zum Aktienrecht
Eine Auswertung der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts
Kovac, J.
978-3-8300-6681-1
1. Aufl. 2012 / 324 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Rechtsgeschichtliche Studien. Band: 54

Das Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands zu Lübeck (1820 – 1879) gilt als das bedeutendste deutsche Gericht des 19. Jahrhunderts im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sein Einfluss auf die Entwicklung dieser Gebiete wird häufig hervorgehoben. In dieser Abhandlung wird die Rechtsprechung des Oberappellationsgerichts zum Aktienrecht untersucht. Es wird das Ziel verfolgt, die gesamte Rechtsprechung zum Aktienrecht nach Themengebieten geordnet darzustellen und unter Heranziehung der aktienrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts in den Kontext einzuordnen. Ergebnis der Arbeit ist eine Dokumentation der Rechtsprechung des Oberappellationsgerichts zum Aktienrecht sowie der Arbeits- und Argumentationsweise des Gerichts in diesem Teilgebiet. Durch die Einbeziehung der zeitgenössischen Literatur wird darüber hinaus auch ein Einblick in einige der zentralen aktienrechtlichen Fragestellungen des 19. Jahrhunderts gegeben.
Sämtliche Entscheidungen des Oberappellationsgerichts zum Aktienrecht werden nach Themengebieten geordnet dargestellt. Die Entscheidungen betreffen die im 19. Jahrhundert unklare Einordnung der Aktiengesellschaft als juristische Person (I.), die Gründung der Aktiengesellschaft (II.), ihre Haftung (III.) sowie die Haftung der Aktionäre und die Handelndenhaftung (IV.), die innere Verfassung der Aktiengesellschaft (V.), die Kapitalherabsetzung und Liquidation (VI.), die Aktien und den Aktienhandel (VII.) sowie aktienrechtliche Fragestellungen im Bereich des allgemeinen Gesellschaftsrechts und des Zivilprozessrechts (VIII.). Ferner enthält die Arbeit einen kurzen Überblick über die Geschichte des Oberappellationsgerichts und der Aktiengesellschaft.